Collien Fernandes hat ihr Schweigen gebrochen. Die Schauspielerin, die jahrelang Opfer von Fake-Profilen, Deepfake-Pornografie und Identitätsdiebstahl war, benannte ihren mutmaßlichen Peiniger: ihren Ex-Mann Christian Ulmen. „Virtuelle Vergewaltigung“ nennt sie das, was ihr angetan wurde. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung, seine Anwälte haben bereits Klage gegen den Spiegel eingereicht.
Hunderttausende Menschen reagierten auf ihren Instagram-Post. Prominente solidarisierten sich, darunter die Komikerin Carolin Kebekus, aber auch Politiker wie Ricarda Lang (Grüne) und Kevin Kühnert (SPD).
Die Berliner Zeitung hat alle Bundestagsfraktionen gefragt, was sie aus dem Fall Fernandes politisch ableiten. SPD, AfD, Die Linke und die Union haben geantwortet. Die Grünen haben sich bis zur Frist nicht geäußert, obwohl sie öffentlich bereits einen Gesetzesentwurf für die nächste Sitzungswoche fordern.
Doch hinter der Solidaritätswelle verbirgt sich eine unbequeme Wahrheit. Fernandes Anwältin riet ihr, in Spanien Anzeige zu erstatten und nicht in Deutschland. Die spanische Justiz ist bei voyeuristischen Aufnahmen und KI-generierten Inhalten weiter. In Deutschland dagegen klagen Betroffene über Strafbarkeitslücken, überforderte Behörden und Ermittlungsverfahren, die regelmäßig ins Leere laufen.
Was ist eigentlich strafbar und was nicht?
Bevor man über neue Gesetze spricht, lohnt ein Blick auf das, was bereits gilt. Anne-Mieke Bremer von der Linke-Fraktion erklärt auf Nachfrage der Berliner Zeitung, dass Identitätsdiebstahl schon heute strafbar sein kann – etwa nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder den Paragrafen zu Computerbetrug, Datenfälschung und Verleumdung im Strafgesetzbuch. Das klingt nach einer robusten Rechtslage. Warum also laufen so viele Verfahren ins Leere?
„Das Strafrecht nützt nichts, wenn die Betroffenen nicht wissen, wo sie Hilfe bekommen, wenn ihnen bei der Polizei nicht zugehört, wenn nicht ermittelt wird und wenn Beratungsstellen keine Kapazitäten haben“, sagt Bremer der Berliner Zeitung. Das Problem liegt oft nicht am Gesetz, sondern in seiner Anwendung. Polizeibeamte ohne digitale Kompetenz. Beratungsstellen ohne Personal. Betroffene, die Beweise selbst sichern müssen, weil die Behörde es nicht kann.
Die AfD formuliert dasselbe Dilemma anders. „Das Problem ist nicht ein Mangel an Daten, sondern ein Mangel an Geschwindigkeit bei der Rechtsdurchsetzung“, sagt Pierre Lamely, stellvertretender Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Europaausschuss, der Berliner Zeitung. Ruben Rupp, digitalpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt im Gespräch mit der Berliner Zeitung: Man müsse erst prüfen, ob Behördenversagen vorliege, bevor neue Gesetze geschaffen werden.
Neue Gesetze ja, aber welche?
Die SPD schickt auf Nachfrage der Berliner Zeitung kein eigenes Statement, sondern verweist auf eine Stellungnahme, die die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede bereits den Funke-Medien gegeben hat. „Wir haben ein massives Gewaltproblem in Deutschland: Nicht nur in der eigenen Wohnung, auch im digitalen Raum sind Frauen täglich Ziel von Gewalt.“
Man wolle Deepfakes, bildbasierte sexuelle Gewalt und Formen sexueller Belästigung unter Strafe stellen sowie Accountsperren ermöglichen. Justizministerin Stefanie Hubig bereite Gesetzesentwürfe vor. Wie diese aussehen, wann sie kommen, mit welchen Fristen – dazu äußert sich die Fraktion nicht.
Auch die Union sieht Handlungsbedarf. Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, schreibt der Berliner Zeitung: „Digitale Übergriffe verletzen die Würde der Betroffenen zutiefst und können ebenso zerstörerisch wirken wie körperliche Gewalt. Im deutschen Strafrecht besteht insoweit eine gravierende Lücke.“ Hierl fordert einen wirksamen Rechtsrahmen, verpflichtende schnelle Löschungen durch Plattformen sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse für die Polizei – inklusive IP-Adressenspeicherung. Den angekündigten Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig begrüße die Union ausdrücklich.
Die AfD fordert gezielte Ergänzungen des Strafrechts, insbesondere bei Deepfake-Pornografie und Identitätsmissbrauch. Rupp sagt der Berliner Zeitung: „Eine eindeutige Grenze muss dort gezogen werden, wo KI gezielt zur Verleumdung oder zur sexualisierten Darstellung von Personen eingesetzt wird, insbesondere ohne deren Einwilligung.“ KI in Satire, Kunst und politischer Meinungsbildung müsse aber weiter erlaubt sein. Plattformen, die systematisch rechtswidrige Inhalte verbreiteten, dürften sich der Rechtsdurchsetzung nicht entziehen – in solchen Fällen müssten auch Sperrungen geprüft werden.
Die Linke legt den Fokus auf das Gesamtbild. Bremer warnt gegenüber der Berliner Zeitung davor, immer neue „Puzzlesteine“ ins Strafgesetzbuch einzufügen, ohne die Folgen der Digitalisierung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt zusammenhängend zu betrachten. Ihr zentrales Anliegen: die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Deutschland 2024 ratifiziert hat und binnen eines Jahres umsetzen muss. Die Richtlinie geht über das Strafrecht hinaus – sie enthält Schutz-, Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen. „Bisher ist nicht viel davon zu sehen“, sagt Bremer.
Trotzdem sind sich alle vier Fraktionen einig. Das bestehende Recht greift bei Deepfake-Pornografie und digitaler Gewalt noch nicht ausreichend. Die Frage ist, wie weit neue Gesetze gehen sollen.
Der Streit ums Löschen: Sofort oder erst nach Gerichtsverfahren?
Wenn ein Deepfake-Video online geht, verbreitet es sich in Stunden. Ermittlungen dauern Monate, manchmal Jahre. Diese Asymmetrie ist das eigentliche Problem und hier wird der politische Konflikt am deutlichsten.
Die Linke fordert richterlich angeordnete Accountsperren, die Plattformen sofort umsetzen müssen. Das Modell kommt ursprünglich von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Aus unserer Perspektive muss die Unterstützung der Betroffenen an erster Stelle stehen – das bedeutet, dass Deepfakes so schnell wie möglich entfernt werden müssen“, sagt Bremer der Berliner Zeitung. Die Ampelregierung hatte geplant, daraus ein langwieriges Identifizierungsverfahren zu machen – Betroffene sollten sich anschließend selbst auf dem Zivilrechtsweg wehren. Kostspielig und umständlich, kritisiert Bremer. Die jetzige Bundesregierung verfolge diesen Ansatz weiter.
Auch die Union fordert, Plattformen zu verpflichten, übergriffige Inhalte und Accounts schnell zu löschen. Hierl nennt das gegenüber der Berliner Zeitung ausdrücklich als eine der zentralen Maßnahmen.
Die AfD teilt das Ziel schneller Löschungen, setzt aber auf staatliche statt plattformseitige Entscheidung. Wer bestimmt, was „offensichtlich rechtswidrig“ ist – und wer haftet dafür? „Es darf kein Recht neben dem Recht entstehen“, sagt Rupp der Berliner Zeitung. Lamely ergänzt: „Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit gehören zusammen. Schnelles Handeln ist notwendig, aber die rechtliche Bewertung muss beim Staat bleiben.“
Die SPD äußert sich zu konkreten Fristen nicht.
Klarnamenpflicht im Netz?
Soll man im Netz unter Klarnamen auftreten müssen, damit Täter leichter identifiziert werden können? Diese Debatte kehrt nach jedem Skandal zurück. Dieses Mal lehnen die befragten Fraktionen sie ab – allerdings aus grundlegend verschiedenen Gründen.
Ruben Rupp und Pierre Lamely von der AfD lehnen eine Klarnamenpflicht ab. Ihr Argument gegenüber der Berliner Zeitung: Im Fall Fernandes hätte sie ohnehin nichts genutzt – der mutmaßliche Täter soll unter fremder Identität gehandelt haben. Das Problem sei kein Datenmangel, sondern fehlende Geschwindigkeit bei der Rechtsdurchsetzung. „Mehr Datensammlung löst kein einziges dieser Probleme“, sagt Lamely.
Die Linke lehnt ebenfalls ab, aber mit einem anderen Schwerpunkt. Donata Vogtschmidt erklärt der Berliner Zeitung: „Gerade für viele Angehörige von gesellschaftlich diskriminierten Gruppen ist es wichtig, sich anonym oder mit Pseudonym im Netz bewegen zu können, um sich nicht genau den Gefahren auszusetzen, von denen wir hier sprechen.“ Wichtiger als die Identifizierung von Tätern sei es, Taten zu unterbinden – durch kurzfristig durchgesetzte Accountsperren. „Was wir auch wissen: Die Ermittlungen laufen häufig ins Leere und werden oft eingestellt. Damit ist den Betroffenen überhaupt nicht geholfen“, sagt Vogtschmidt.
Die SPD hat sich auf die Anfrage der Berliner Zeitung zur Klarnamenpflicht nicht geäußert, obwohl Parteivertreter sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch dazu positioniert haben. Die Grünen haben auf die Anfrage der Berliner Zeitung nicht geantwortet.


