Verfassungsschutz

Bundesbeauftragter will keine AfD-Mitglieder in der Polizei: Scharfe Kritik an Ex-SPD-Abgeordnetem

Der Verfassungsschutz hält die AfD für rechtsextrem – was bedeutet das für Beamte? Der Umgang mit Parteimitgliedern hat eine Debatte zwischen Politik, Polizei und Juristen ausgelöst.

Der Polizeibeauftragte des Bundes: Uli Grötsch
Der Polizeibeauftragte des Bundes: Uli GrötschMichael Kappeler/dpa

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Es ist nicht so, dass die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, die Partei ins Chaos gestürzt hätte. Vieles bleibt vorerst beim Alten. Nachrichtendienstlich beobachtet werden durfte die AfD schon zuvor, auch das Etikett des Extremismus haftet ihr seit Jahren an. Und ein mögliches Verbotsverfahren, das durch das Geheimdienst-Gutachten angestoßen werden könnte, ist keine Frage von Heute oder Morgen, sondern eher von Übermorgen, wenn überhaupt.

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