Was sich derzeit im Brandenburger Landtag abspielt, ist ein politisches Schauspiel, das dem letzten Rest Vertrauen in die parlamentarische Demokratie den Todesstoß versetzt. Es geht um die geplante Änderung des Fraktionsgesetzes in Brandenburg – ein Vorgang, der in seiner Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.
Die „Lex AfD“ wurde ursprünglich eingeführt, um zu verhindern, dass sich Abgeordnete einer gemeinsamen Liste in mehrere Fraktionen oder Gruppen aufspalten, um so zusätzliche Steuermittel zu erhalten. Die Bedeutung der „Lex AfD“ lag darin, dass Dissidenten der AfD keine eigene parlamentarische Gruppe mit Fraktionsstatus im Landtag gründen konnten, um die Parteienfinanzierung auszunutzen. Damals galt diese Regelung als verfassungsrechtlich unbedenklich.
Nun soll exakt diese Regelung wieder aufgeweicht werden. Der Grund? Drei ehemalige BSW-Abgeordnete, die sich als Gruppe „Wir für Brandenburg“ zusammenschließen wollen, scheitern am geltenden Recht. Und weil das Recht nicht passt, wird es eben passend gemacht.
Wer ist „Wir für Brandenburg“?
Die neue parlamentarische Gruppe besteht aus ehemaligen BSW-Abgeordneten, darunter André von Ossowski. Sie wollen sich im Brandenburger Landtag zusammenschließen, um den Fraktionsstatus zu erlangen.
Mit der Änderung des Fraktionsgesetzes in Brandenburg könnte es dieser neuen BSW-Gruppe gelingen, als Gruppe anerkannt zu werden und damit Zugang zu finanziellen und parlamentarischen Ressourcen zu erhalten.
Soll Gesetzesänderung SPD-CDU-Koalition sichern?
Man muss kein Zyniker sein, um die wahren Beweggründe zu erkennen. Die SPD zeigt sich „offen” für die Gesetzesänderung, die CDU dürfte folgen. Kein Wunder: Eine Koalition aus SPD und CDU hat nach der Landtagswahl keine eigene Mehrheit im brandenburgischen Landtag. Erst durch die Fraktionswechsler und die Unterstützung der geplanten Ex-BSW-Gruppe wird eine solche Konstellation rechnerisch möglich.
Das bedeutet im Klartext: Brandenburg könnte eine Regierung bekommen, die die Wähler so nicht gewollt haben. Die Mehrheitsverhältnisse werden nicht an der Wahlurne, sondern durch Fraktionswechsel und nachträgliche Gesetzesänderungen entschieden. Dies wirft grundlegende Fragen zum Wählerwillen und zur Regierungsbildung in Brandenburg auf.
Doppelmoral und verfassungsrechtliche Bedenken
Die Scheinheiligkeit ist atemberaubend. Als es darum ging, eine Gruppenbildung durch AfD-Abgeordnete zu verhindern, war die Einschränkung der Assoziierungsfreiheit kein Problem. Nun, da dieselbe Regelung Abgeordneten im Wege steht, die mutmaßlich in Koordination mit der SPD aus dem BSW ausgetreten sind, entdeckt man plötzlich verfassungsrechtliche Bedenken.
Der fraktionslose Abgeordnete André von Ossowski argumentiert in seinem Gesetzentwurf mit dem „freien Mandat“ und der „Assoziierungsfreiheit“. Was er dabei verschweigt: Es geht auch um erhebliche Steuermittel.
Eine anerkannte Gruppe erhält Grundbeträge, Kopfpauschalen und selbst in der Opposition zusätzliche Zuschläge – Summen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro jährlich –, die einem fraktionslosen Abgeordneten nicht zur Verfügung stünden. Die Finanzierung parlamentarischer Gruppen und die Parteienfinanzierung in Brandenburg werden so zum Politikum.
Millionenkosten für Steuerzahler
Das Perfide an diesem Vorgang ist nicht allein die Gesetzesänderung selbst. Es ist die Botschaft, die damit gesendet wird: Regeln gelten nur so lange, wie sie den Mächtigen nützen. Wer die richtigen Verbündeten hat, für den werden die Spielregeln eben angepasst.
Die BSW-Fraktion hat recht, wenn sie von einem „Austausch einer ‚Lex AfD‘ gegen eine ‚Lex Wir für Brandenburg‘“ spricht. Und sie hat recht, wenn sie auf die Millionenkosten für den Steuerzahler hinweist – in Zeiten prognostizierter Milliarden-Defizite ist das kein gutes Signal. So wird das Fraktionsgesetz zum politischen Skandal Brandenburgs.
Wer profitiert am Ende?
Die Antwort ist so bitter wie vorhersehbar: die AfD. Jede weitere Demonstration politischer Beliebigkeit und jedes weitere Manöver, das den Wählerwillen zur Verfügungsmasse macht, stärkt jene Kräfte, die vom Verdruss an der parlamentarischen Demokratie profitieren.
Die AfD muss nichts tun. Sie muss nur zusehen, wie sich die anderen selbst demontieren – und das bürgerlich-parlamentarische System gleich mit.
Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben bei der Landtagswahl für bestimmte Parteien und Programme gestimmt. Was sie bekommen, ist jedoch etwas völlig anderes: eine Regierung, die auf Fraktionswechseln beruht, sowie Gesetze, die nach Bedarf umgeschrieben werden.


