Hü und Hott mit Gesetz

Von AfD-Gesetz zu Ex-BSW-Gesetz? Landtag von Brandenburg vor umstrittener Abstimmung

Ex-BSW-Abgeordnete wollen Gruppe bilden. BSW lehnt ab wegen Millionen-Kosten. Doch warum sprechen Kritiker von einer „Lex Wir für Brandenburg“?

Der Landtag Brandenburg im Stadtschloss von Potsdam
Der Landtag Brandenburg im Stadtschloss von Potsdamimago stock&people

Der Brandenburger Landtag befasst sich am Mittwoch in seiner ersten regulären Sitzung des Jahres mit mehreren Themen, darunter einer kontroversen Änderung des Fraktionsgesetzes. Drei ehemalige BSW-Abgeordnete streben die Bildung einer parlamentarischen Gruppe an, was nach geltendem Recht bisher nicht möglich ist.

Der fraktions- und parteilose Ex-BSW-Abgeordnete André von Ossowski hat einen Vorschlag eingebracht, wonach der Landtag im Einzelfall die Zustimmung zur Gruppenbildung erteilen kann, wenn sich ein Teil einer Fraktion abspaltet.

BSW lehnt Gruppenbildung ab

Die BSW-Fraktion kündigte an, der Anerkennung einer solchen Gruppe nicht zuzustimmen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel begründete dies damit, dass die neue Gruppe öffentlich angekündigt habe, die sich anbahnende Koalition aus SPD und CDU unterstützen zu wollen. „Man sollte sich ein wenig Selbstachtung bewahren und sich nicht unaufgefordert zum Wurmfortsatz einer Landesregierung degradieren“, sagte Peschel.

Er kritisierte zudem die finanziellen Folgen: Bis zum Ende der Legislaturperiode entstünden Mehrkosten in Millionenhöhe für den Steuerzahler. Angesichts prognostizierter Milliarden-Defizite in den kommenden Haushaltsjahren sei dies „kein gutes Signal an die Brandenburgerinnen und Brandenburger“. Die Gesetzesänderung bezeichnete Peschel als „Austausch einer ‚Lex AfD‘ gegen eine ‚Lex Wir für Brandenburg‘“.