Landtag Brandenburg

Ist das noch Demokratie? Erst aus Fraktion austreten, dann Gesetz für Privilegien ändern

Ex-BSW-Abgeordnete fordern als Gruppe „Wir für Brandenburg“ mehr Steuergeld. Sie sollten ihr Projekt „Brandenburg für uns“ nennen. Ein Zwischenruf.

Tritt für eine für ihn vorteilhafte Gesetzesänderung ein: André von Ossowski
Tritt für eine für ihn vorteilhafte Gesetzesänderung ein: André von OssowskiSoeren Stache

Was derzeit im Brandenburger Landtag geschieht, ist ein politisches Lehrstück – allerdings eines, das man besser nicht nachmachen sollte. Drei ehemalige BSW-Abgeordnete, die im November 2024 noch wegen „autoritärer Tendenzen“ aus ihrer Partei austraten, dann wieder eintraten und schließlich erneut austraten, wollen sich nun als parlamentarische Gruppe „Wir für Brandenburg“ zusammenschließen.

Das Problem: Nach geltendem Recht ist das nicht möglich. Die Lösung, die man nun anstrebt: Man ändert einfach das Gesetz.

Das Spiel mit dem freien Mandat

Der Gesetzentwurf (Drucksache 8/2281), eingebracht vom fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski, klingt auf den ersten Blick verfassungsrechtlich sauber: Es gehe um das „freie Mandat“ und die „Assoziierungsfreiheit“ der Abgeordneten.

Der bisherige Paragraf 1 Abs. 4 des Fraktionsgesetzes, der festlegt, dass Abgeordnete derselben Liste nur eine Fraktion bilden dürfen, schränke diese Rechte „über Gebühr“ ein. Eine Befindlichkeitsargumentation, offensichtlich.

Was der Entwurf wohlweislich nicht erwähnt: Es geht auch um Geld. Um erhebliche Summen aus Steuermitteln.

Wer zahlt?

Das Brandenburger Fraktionsgesetz regelt, dass Fraktionen und Gruppen Anspruch auf öffentliche Mittel haben. Die Systematik ist dabei klar: Es gibt einen Grundbetrag, einen Betrag je Mitglied sowie – für Oppositionsformationen – einen zusätzlichen Zuschlag. Für Gruppen gelten nach Paragraf 22 des Fraktionsgesetzes reduzierte Sätze beim Grundbetrag (65 Prozent), während die Kopfpauschale und der Oppositionszuschlag dem Fraktionsniveau entsprechen.

Die genauen Beträge sind im Haushaltsplan des Landes Brandenburg hinterlegt. Was sich daraus ableiten lässt: Eine anerkannte parlamentarische Gruppe würde gegenüber dem Status fraktionsloser Abgeordneter erhebliche zusätzliche Mittel erhalten – nach den im Haushaltsplan erkennbaren Größenordnungen dürfte es sich um einen Betrag in der Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro jährlich handeln.

Diese Mittel kämen zusätzlich zu den individuellen Abgeordnetenansprüchen hinzu, die ohnehin bestehen bleiben: Entschädigung, Mitarbeiterbudget, Wahlkreisbüro. Als fraktionslose Abgeordnete hätten dieselben drei Parlamentarier keinen Anspruch auf diese institutionellen Zuschüsse. Dabei geht es um erhebliche Gelder für Mitstreiter, die versorgt werden könnten.

Dabei ist zu beachten: Der Gesamtansatz im Haushalt für Fraktionen und Gruppen ist begrenzt. Zusätzliche Gruppen müssten entweder auf Kosten der übrigen Fraktionen finanziert werden oder eine Anpassung des Gesamtetats durch den Landtag erforderlich machen. Diese Zusammenhänge werden in der öffentlichen Debatte bislang kaum thematisiert.

Wer intrigiert?

Man muss die Dinge beim Namen nennen: Die drei Abgeordneten, die nun als Gruppe zusammenfinden wollen, wurden vom Wähler für das BSW in den Landtag gewählt. Sie haben ihr Mandat auf der Basis eines Wahlprogramms und einer Parteiliste erhalten, die sie inzwischen zweimal verlassen haben.

Die Frage steht im Raum, ob die Abgeordneten die Regeln des Spiels nicht kannten oder sich nicht damit auseinandergesetzt haben, dem Grunde nach also gar nicht in der Lage sind, ein Mandat verantwortungsvoll auszuüben. Eine unbequeme, aber notwendige Frage.

Das freie Mandat schützt Abgeordnete vor imperativem Mandat – es ist keine Lizenz zum Fraktionshopping mit anschließender Inanspruchnahme zusätzlicher Steuermittel. Ob die geplante Gesetzesänderung das freie Mandat stärkt oder vielmehr missbraucht, ist eine politische Wertungsfrage, die der Artikel nicht abschließend beantworten kann – die aber gestellt werden muss.

Wer belohnt?

Besonders irritierend ist die Reaktion der SPD-Fraktion. „Wir sind für diese Änderung des Fraktionsgesetzes offen“, erklärte SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann. Man wolle „juristischen Rat einholen", auch um zu prüfen, ob das geltende Fraktionsgesetz „verfassungswidrig“ sei.

Diese Offenheit ist kein Zufall. Die Austritte aus dem BSW haben die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse verschoben. Eine Koalition aus SPD und CDU, die bei der Landtagswahl 2025 keine Mehrheit hatte, ist nun rechnerisch möglich – dank der Fraktionswechsler.

Robert Crumbach, 41 Jahre lang SPD-Mitglied, wechselte 2024 zum BSW, wurde dessen Landesvorsitzender und Finanzminister – und kehrte wenige Monate später zur SPD-Fraktion zurück. Er behielt sein Ministeramt. Er behielt sein Mandat. Er prognostizierte sogar selbst die künftige Koalition mit der CDU.

Wenn das kein abgestimmtes Manöver war, dann war es eine bemerkenswerte Kette von Zufällen.

Wer regiert?

Was hier entsteht, ist eine Regierungskonstellation, die der Wähler so nicht gewollt hat. Die SPD/CDU-Koalition hat ihre hauchdünne Mehrheit nicht durch Wahlen erlangt, sondern durch Fraktionswechsel einzelner Abgeordneter.

Dass diese Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse nun auch noch mit erheblichen Steuermitteln flankiert werden soll – durch die Anerkennung einer Gruppe, die nach geltendem Recht gar nicht existieren dürfte –, wirft grundsätzliche Fragen auf. Die Finanzierung von Fraktionen und Gruppen aus dem Landeshaushalt ist zwar transparent geregelt und mit der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten vereinbar. Aber ob eine Gesetzesänderung, die erkennbar auf eine konkrete Konstellation zugeschnitten ist, dem Geist dieser Regelungen entspricht, darf bezweifelt werden.

Wer profitiert?

Die Antwort auf die Frage, wer aus all dem einen geldwerten Vorteil zieht, ist so einfach wie ernüchternd: Diejenigen, die ihre Mandate behalten, ihre Posten sichern und nun auch noch institutionelle Ressourcen beanspruchen wollen. Und, auf längere Sicht, die AfD.

Jede weitere Demonstration politischer Instabilität, jeder weitere Vertrauensverlust in demokratische Institutionen, jedes weitere Manöver, das den Wählerwillen zur Verfügungsmasse macht, stärkt jene Kräfte, die vom Verdruss an der parlamentarischen Demokratie leben.

Die AfD muss nichts tun. Sie muss nur zusehen, wie sich die anderen selbst zerlegen; und das bürgerlich-parlamentarische System, dass wir zu verteidigen vorgeben, gleich mit.

Wer unterstützt?

Die SPD, die CDU und alle anderen Formationen im Brandenburger Landtag sollten sich sehr genau überlegen, ob sie tatsächlich ein Gesetz ändern wollen, um demokratisch fragwürdige Manöver nachträglich zu legitimieren – und mit Steuermitteln zu belohnen.

Die Frage ist nicht, ob das rechtlich möglich ist. Die Frage ist, ob es politisch klug und moralisch vertretbar ist.

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben bei der Landtagswahl für bestimmte Parteien und Programme gestimmt. Was sie bekommen, ist etwas völlig anderes: eine Regierung, die auf Fraktionswechseln beruht, und eine Opposition, die sich aus Steuermitteln finanzieren lassen will, obwohl sie nach geltendem Recht gar keine Opposition im institutionellen Sinne ist.

Das ist kein Parlamentarismus. Das sind Ränkespiele. Das ist schädlich.

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