Die Anwälte von Rammstein-Sänger Till Lindemann gehen weiterhin offensiv gegen die Berichterstattung diverser Medien über Vorwürfe gegen den 60-Jährigen vor. Nun haben Lindemanns Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz einen weiteren Erfolg erzielt, diesmal gegen die Süddeutsche Zeitung und den NDR.
Demnach wird der Süddeutschen Zeitung per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10. August (Az. 324 O 294/23) untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe im Februar 1996 eine Frau vergewaltigt beziehungsweise sexuelle Handlungen an der Frau ohne ihre Einwilligung vorgenommen. Das Landgericht stützt seine Entscheidung laut einer Mitteilung der Kanzlei darauf, dass es für die Verdachtsberichterstattung an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Vom Verbot umfasst seien weite Passagen der entsprechenden Berichterstattung.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte in einem über tagesschau.de abrufbaren Artikel vom 2. Juni unter der Überschrift „Neue Vorwürfe gegen Till Lindemann“ über Vorgänge anlässlich eines Lindemann-Konzerts im Februar 2020 in Hannover und anlässlich eines Rammstein-Konzerts im August 2019 in Wien berichtet.
Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 273/23) wurde dem Sender nun untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe mit zwei im Artikel genannten Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt hätten. Auch in diesem Fall stützt das Gericht seine Entscheidung auf das Fehlen eines für eine Verdachtsberichterstattung hinreichenden Mindestbestandes an Beweistatsachen.
Anwälte gingen auch gegen YouTuberin Kayla Shyx und den Spiegel vor
Zuvor hatte das Landgericht Hamburg bereits der YouTuberin Kayla Shyx wesentliche Passagen aus ihrem Rammstein-Video untersagt, es mangele „an jeglichem Beweis für die Richtigkeit“ der Vorwürfe, teilte Lindemanns Kanzlei Ende Juli mit.
Die Berlinerin hatte über ihren YouTube-Kanal Anfang Juni ein Video mit dem Titel „Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert“ hochgeladen, welches bis heute fast sechs Millionen Mal abgerufen wurde – und immer noch online ist. Im Video hatte Shyx unter Berufung auf Shelby Lynn und andere angebliche Zeuginnen behauptet, junge Frauen seien bei Rammstein-Konzerten von Till Lindemann unter Einfluss von Drogen, K.o.-Tropfen und Alkohol sexuell missbraucht worden.
Gegen die Berichterstattung des Spiegel waren die Lindemann-Anwälte ebenfalls vorgegangen. Mitte Juli wurde dem Nachrichtenmagazin per einstweiliger Verfügung untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten mithilfe von K.o.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.
Der Spiegel hielt dagegen, das Landgericht Hamburg habe dem Unterlassungsantrag von Till Lindemann zwar in Teilen stattgegeben, „ihn aber auch in weiten Teilen zurückgewiesen, also uns recht gegeben. Der Kern unserer Berichterstattung bleibt deshalb davon unberührt“.





