Beinahe unbemerkt hat der Bundestag in der vergangenen Woche mit Ampelmehrheit eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (StGB) verabschiedet. Demnach wird künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Darunter können auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden.
Hintergrund der Änderung ist ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland einen Beschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nur unzureichend umgesetzt habe. Die nun erfolgte Nachbesserung ist also das Ergebnis eines äußeren Drucks.
Was genau ist Verharmlosung?
Aber dient es auch einem Bedürfnis nach sozialem Frieden, der zuletzt immer stärker durch gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen gefährdet schien, in dem unterschiedliche Meinungen unerbittlich aufeinanderprallten? War der Terminus Hatespeech lange eine Vokabel, die vor allem im akademischen Raum gebräuchlich war, so trifft man längst nicht mehr nur im religiösen Kontext auf die Spezies sogenannter Hassprediger, die auf die Verfälschung historischer Tatsachen zurückgreifen.

