Die befristete und möblierte Vermietung von Wohnungen in Berlin hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. In Milieuschutzgebieten sieht das Bezirksamt Neukölln eigenen Angaben zufolge darin eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung gemäß §172 BauGB. Das Modell von „Wohnen auf Zeit“ richtet sich demnach vor allem an Personen, die bereit sind, deutlich mehr als die langjährigen Anwohner zu zahlen, was zur Verdrängung der ansässigen Bevölkerung führen kann. Daher ist eine solche Vermietungspraxis in diesen Gebieten grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Laut dem IBB Wohnungsmarktbericht 2023 überschreiten die Angebotsmieten in ganz Berlin mit durchschnittlich 24,44 Euro pro Quadratmeter deutlich diejenigen in regulären Mietverhältnissen (11,54 Euro pro Quadratmeter). Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte im letzten Jahr mit dem Urteil VG19K 70/21, dass die Umwandlung bestehender Wohnungen in „Co-Living“-Modelle in diesen Schutzgebieten rechtswidrig ist. Dementsprechend hat das Bezirksamt Neukölln nun den Rückbau einer Fünf-Zimmer-Wohnung in ihre ursprüngliche Zwei-Zimmer-Struktur angeordnet.
In Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat das Bezirksamt Neukölln mehrere Musterverfahren eingeleitet, um befristete Mietmodelle wieder in reguläre Mietverhältnisse umzuwandeln. „Bei der befristeten und möblierten Vermietung werden Schlupflöcher im Mietrecht ausgenutzt und horrende Summen verlangt. So kommt schnell eine Gesamtmiete von 3500 € für 80 Quadratmeter zustande“, sagte Jochen Biedermann (Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr.
Betroffene Mieter können sich beim Bezirk Neukölln beraten lassen
In Neukölln sei das kein Einzelfall. „Diese Praxis nimmt überhand und führt dazu, dass der Anteil an bezahlbarem Wohnraum immer kleiner wird“, so Biedermann. Insbesondere Menschen mit geringen und mittleren Einkommen würden so immer schwerer eine Wohnung finden. „In Milieuschutzgebieten werden wir diese Praxis einschränken und unerlaubte Vermietungen konsequent verfolgen“, sagte Biedermann. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere neue Verwaltungspraxis einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung standhält.“
Laut Bezirksamt Neukölln sind die Mietverträge vieler befristet und möbliert vermieteter Wohnungen und Zimmer auch zivilrechtlich angreifbar. Betroffene Mieterinnen und Mieter können sich an die kostenfreie bezirkliche Mietberatung wenden, um sich hierzu beraten zu lassen.


