Auch im März treten wieder eine Reihe von Änderungen in Kraft – diesmal unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Verkehr. Ein Überblick:
Vollsperrung der Landsberger Allee ab Anfang März
In den kommenden Monaten müssen Berlinerinnen und Berliner mit umfangreichen Einschränkungen im Verkehr auf der Landsberger Allee in Marzahn rechnen. Dort wird der Marzahner Knoten, gemeint ist die Kreuzung Landsberger Allee/B158 Märkische Allee, bis 2029 neu gebaut. Im Rahmen der Bauarbeiten wird im Zeitraum vom 4. März bis zum 17. Juni eine Vollsperrung der Landsberger Allee in beiden Fahrtrichtungen zwischen Pyramidenring und B158 Märkische Allee eingerichtet. Das teilte die Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) mit.
Zentrales Register für Organspenden startet
Potenzielle Organspenderinnen und Organspender können ihre Spendenbereitschaft ab dem 18. März in einem zentralen Register hinterlegen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung zur Organspende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen, zum Beispiel mit einem Personalausweis. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen. Zu finden ist das Portal unter www.organspende-register.de.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.
WhatsApp soll Nachrichten von anderen Chat-Apps empfangen
Neuerung in der Messenger-App WhatsApp: Ab diesem Monat soll es möglich sein, Nutzer anderer Apps wie Telegram oder Signal zu erreichen. Dafür soll künftig lediglich ein Konto bei WhatsApp nötig sein. Die Nachrichten – etwa Texte, Bilder oder Sprachnotizen – sollen dabei in einem gesonderten Posteingang eingehen. Gruppenchats sind nach Unternehmensangaben noch nicht möglich.
WhatsApp, was zum Meta-Konzern gehört, muss nämlich eine EU-Richtlinie umsetzten. Digital Markets Acts (DMA) soll künftig durch mehr Schnittstellen einen fairen Wettbewerb ermöglichen.
Neue Vorschriften für Lobbyregister
Vom 1. März an gelten neue Vorschriften für Lobbyisten in der Bundespolitik. So muss angegeben werden, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich Interessenvertretungen beziehen.
18-Jährige können sich für Kulturpass registrieren
Jugendliche, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab März für den Kulturpass registrieren. Über ihn erhalten sie ein Guthaben von 100 Euro für Kulturangebote wie Bücher, Kino- oder Konzertbesuche. Sie müssen sich dazu auf einer Handy-App registrieren und können darüber Angebote reservieren. Zum Start des Projekts hatte es im vergangenen Jahr noch 200 Euro gegeben.
Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter
Für Mofas, Mopeds und E-Scooter beginnt wieder das neue Versicherungsjahr – und es gelten ab März neue Kennzeichen. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens, das neue ist blau. Wer ab dem 1. März noch mit dem alten schwarzen Zeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar, wie der ADAC betont. Bei einem Unfall muss zudem der Fahrende für den gesamten Schaden aufkommen. Die neuen Zeichen sind online beim Versicherer erhältlich.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Weitere Baustellen bei der Deutschen Bahn
Weitere Großbaustellen bei der Deutschen Bahn dürften ab März zu zusätzlichen Verspätungen und Umleitungen führen. So wird etwa im Rahmen der Sanierung des Rauhebergtunnels die Schnellfahrstrecke zwischen Kassel und Göttingen vollständig gesperrt. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln und Brühl werden außerdem die letzten großen Arbeiten für das elektronische Stellwerk (ESTW) „Linker Rhein“ vorgenommen – hierzu muss die Strecke ebenfalls vollständig gesperrt werden. Weitere Baustellen sind ab Mitte März auf der Strecke zwischen Berlin und Halle sowie rund um Hamburg geplant.
Mehrwertsteuer für Gas und Wärme
Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine von 19 auf sieben Prozent gesenkt – das sollte bis Ende März dieses Jahr gelten. Im Wachstumschancengesetz steht nun, dass die Mehrwertsteuersenkung schon Ende Februar auslaufen soll. Doch das Gesetz hängt fest, die nächste reguläre Bundesratssitzung ist erst am 22. März. Es ist also fraglich, ob die Mehrwertsteuer tatsächlich früher wieder steigt als geplant.
Mehr Geld im öffentlichen Dienst
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen bekommen ab März mehr Geld. Nach Angaben des Innenministeriums in Berlin steigen gemäß Tarifeinigung in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro. In einem sofort folgenden zweiten Schritt wird der nun höhere Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Für Azubis steigen die Entgelte um 150 Euro.
Nächste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Ebenfalls Anfang März treten weitere Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. So sollen ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung künftig hierzulande einfacher eine Arbeit aufnehmen können. In vielen Berufen kann die berufliche Anerkennung dann in Deutschland angestoßen werden.
Laut Bundesarbeitsagentur können Menschen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen künftig auch dann in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Das gilt in nicht reglementierten Berufen auch dann, wenn dieser noch nicht in Deutschland anerkannt ist. Bei Berufsabschlüssen ist eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderlich, zudem gelten Mindestgehaltsgrenzen.
Außerdem ermöglicht es die zweite Stufe Arbeitgebern, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen, etwa bei Saisongeschäften. Für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen, können dann ausländische Beschäftigte für bis zu acht Monate eingestellt werden.
Ab Ende März gilt wieder die Sommerzeit
In der Nacht zum 31. März, das ist der Ostersonntag, werden die Uhren nachts um 2 Uhr dann um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt. Dann gilt wieder die Sommerzeit. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober.



