EU-Kommission

Nächste Woche: Von der Leyen muss sich neuem Misstrauensvotum stellen

Die EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen steht erneut vor einem Misstrauensvotum. Wann dies stattfinden soll, ist noch unklar.

Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission, muss sich einem neuen Misstrauensvotum stellen.
Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission, muss sich einem neuen Misstrauensvotum stellen.Philipp von Ditrfurth/dpa

Die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen muss sich erneut einem Misstrauensvotum im Europäischen Parlament stellen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unterrichtete Parlamentspräsidentin Roberta Metsola darüber die Fraktionsvorsitzenden.

Die Debatte und Abstimmung werden demnach bei der Parlamentssitzung in der kommenden Woche in Straßburg stattfinden. Es ist der vierte Misstrauensantrag gegen von der Leyen und ihr Team innerhalb von rund einem halben Jahr.

Eingereicht hatte den Antrag die rechte „Patrioten für Europa“-Fraktion, die von der Leyen und ihr Team vor allem für das Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay kritisiert. Zu ihr gehören unter anderem die Abgeordneten der französischen Partei Rassemblement National (RN) von Marine Le Pen sowie die der Partei des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán.

Drei Misstrauensvoten gegen von der Leyen scheitern

Bisher gab es drei Misstrauensvoten gegen von der Leyen. Das erste wurde im Sommer 2025 vom rechtsradikalen rumänischen Abgeordneten Gheorghe Piperea der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) initiiert. 75 Abgeordnete stimmten für den Vorstoß. 360 lehnten ihn ab, 18 enthielten sich.

Im Oktober 2025 gab es gleich zwei Misstrauensvoten gegen von der Leyen. Für den Vorstoß der rechten PfE-Fraktion stimmten in Straßburg 179 Abgeordnete bei 378 Gegenstimmen, für den Antrag der Linken im Europäischen Parlament 133 bei 383 Gegenstimmen. Für ein erfolgreiches Misstrauensvotum wären zwei Drittel der abgegebenen Stimmen – ohne Enthaltungen – nötig gewesen, mindestens aber 360. Alle Misstrauensanträge scheiterten. (mit dpa)