Im Streit um Visa für eine Afghanin und ihre Familie hat die Bundesregierung vorerst einen Aufschub erreicht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli aus, um voreilige Fakten vor der endgültigen Entscheidung zu vermeiden. Diese beabsichtigt der zuständige 6. Senat nach Angaben des Sprechers so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende August, zu treffen. Derzeit liefen jedoch noch Fristen für Stellungnahmen.
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Im vorliegenden Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten. Das Verwaltungsgericht entschied in erster Instanz im Eilverfahren, die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“. Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.
Mehr als 2000 Menschen warten auf Visum
Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Darauf hat das OVG zunächst mit dem Zwischenbescheid reagiert. Das Bundesinnenministerium hatte betont, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert.


