Asyl

Brandenburgs Innenminister fordert: Wer untertaucht, verliert Recht auf Asyl

Brandenburgs Innenminister Wilke fordert: Wer untertaucht, soll sein Asylrecht verlieren. Der CDU-Politiker plädiert für strengere Regeln.

Rene Wilke, Brandenburger Innenminister (parteilos), fordert strengere Regeln für Asylbewerber.
Rene Wilke, Brandenburger Innenminister (parteilos), fordert strengere Regeln für Asylbewerber.Patrick Pleul/dpa

Geht es nach Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos), sollen für Asylbewerber künftig deutlich strengere Regeln gelten. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur sagte Wilke: „Wir müssen das sanktionieren.“ Konkret fordert der Innenminister, dass Asylbewerber, die untertauchen, konsequent ihren Anspruch auf Asyl verlieren. Wilke hält auch eine Initiative Brandenburgs auf Bundesebene für denkbar.

„Es gibt eine Reihe von Menschen, die sich Maßnahmen im Asylverfahren entziehen wollen und untertauchen“, so der Minister. Nach Angaben des Innenministeriums wurden vom 1. Januar bis zum 17. Juli 2025 insgesamt 855 Fahndungen nach untergetauchten Asylbewerbern eingeleitet. Allerdings könne es vorkommen, dass für dieselbe Person mehrere Fahndungsersuchen existieren, erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Wilke plant bundesweite Initiative

Wilke fand klare Worte: „Da können wir uns auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Wenn jemand sich dem Verfahren immer wieder entzieht, müssen wir dafür sorgen, dass wir seiner habhaft werden.“ Wer während des laufenden Asylverfahrens untertauche, solle automatisch seinen Anspruch auf Schutz verlieren.

Um Brandenburg mit dem Vorstoß nicht allein zu lassen, will Wilke den Vorschlag bei der Innenministerkonferenz einbringen. Auch der Bundesrat solle in das Verfahren eingebunden werden. Zudem fordert Wilke, dass Wiedereinreisen nach einem bereits abgelehnten Asylantrag künftig konsequenter verhindert werden. Schon jetzt sieht Paragraf 33 des Asylgesetzes vor, dass das Verfahren eingestellt oder der Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller es „nicht betreibt“.