Ein ehemaliger Offizier der argentinischen Marine, der in Berlin lebte, soll zwischen August 1976 und Januar 1977 23 Menschen in Argentinien ermordet haben. Noch vor Erhebung der Anklage verstarb der Tatverdächtige allerdings, wie die Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte.
Der 75 Jahre alte Verstorbene stand unter Verdacht, im Rahmen geheim gehaltener militärischer Operationen mit anderen Mitgliedern der Marineeinheit, hochrangigen Militärangehörigen und Angehörigen staatlicher Sicherheitsbehörden 23 junge Menschen in Argentinien entführt, verschleppt, gefoltert und getötet zu haben.
Zwischen 1976 und 1983 war Argentinien eine Militärdiktatur. Bei den 23 Opfern handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um Mitglieder linksgerichteter Gruppen, die gewaltsam auf die Marinebasis Mar del Plata gebracht und schwer misshandelt und gefoltert wurden. Bis heute ist nicht bekannt, wo sich die Opfer befinden. Es wird angenommen, dass sie bei sogenannten „Todesflügen“ umgebracht oder bei Scheinfreilassungen erschossen wurden.
Staatsanwaltschaft Berlin stellte umfangreiche Ermittlungen an
Der nun verstorbene Verdächtige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft persönlich in die Abläufe involviert gewesen sein und mitentschieden haben, welche Opfer nicht freigelassen, sondern getötet werden. Die Staatsanwaltschaft sah bei der Anklage zum Mord die Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung von Straftaten erfüllt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelte umfangreich zu dem Fall, am 31. Januar 2023 wurde der Wohnsitz des Tatverdächtigen durchsucht. Zahlreiche Unterlagen wurden ausgewertet und Zeitzeugen vernommen. Im November 2023 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich eine 220 Seiten lange Anklage gegen den Mann wegen Mordes in 23 Fällen. Dann fanden die Ermittler allerdings heraus, dass der Tatverdächtige im Oktober 2023 eines natürlichen Todes gestorben war.
Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin, bedankte sich bei allen involvierten Ermittlern und sagte: „Das ist für die Angehörigen der Opfer schwer zu ertragen und sehr schmerzhaft. Ihnen gilt mein tiefes Mitgefühl.“


