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750 Euro Schadensersatz für jeden Nutzer: Verbandsklage gegen X bei Berliner Gericht

Eine niederländische Stiftung fordert die Zahlung von Schadensersatz. Die Plattform X habe „eine digitale Manipulationsarchitektur“ geschaffen.

Gegen die Plattform X wurde eine Verbandsklage am Berliner Kammergericht eingereicht.
Gegen die Plattform X wurde eine Verbandsklage am Berliner Kammergericht eingereicht.Jaap Ariens/imago

Die gemeinnützige niederländische Stiftung „Onderzoek Marktinformatie“ (Somi) hat eine Verbandsklage gegen die Onlineplattform X am Kammergericht in Berlin eingereicht. In der Klage werde die Zahlung von Schadenersatz an Verbraucher gefordert, die zum Klageregister angemeldet sind, wie das Kammergericht am Donnerstag mitteilte. Dem Unternehmen wirft die Stiftung unter anderem eine „digitale Manipulationsarchitektur“ vor.

Die Stiftung fordert demnach die Zahlung von mindestens 750 Euro Schadensersatz für bei „X“ registrierte Nutzer plus mindestens 250 Euro Schadensersatz für Nutzer, die von einem Datenleck betroffen sind.

Stiftung beschuldigt X der „umfassenden heimlichen Nachverfolgung“

Sie begründet ihre Forderungen damit, dass X „besonders sensible Daten auswertet, um Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften zu beeinflussen“, wie aus der öffentlichen Bekanntmachung der Klage im Verbandsklageregister hervorgeht. So schaffe das Unternehmen „eine digitale Manipulationsarchitektur, die Menschen für demagogische Narrative empfänglich macht, demokratische Prozesse untergräbt und gesellschaftliche Polarisierung gezielt verstärkt“.

Zudem beschuldigt Somi das Online-Netzwerk einer „umfassenden heimlichen Nachverfolgung“ der Nutzer und der Nutzung ihrer Daten vor, ohne dass diese „in transparenter Weise informiert oder deren wirksame Einwilligung eingeholt wird“. Es handele sich um eine sogenannte Abhilfeklage, erklärte das Kammergericht. Eine solche Verbandsklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, gleiche Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen.

Die Betroffenen müssten sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, fuhr das Gericht fort. Dort muss ein Formular ausgefüllt werden. Anders als bei einer Musterfeststellungsklage müssen die betroffenen Verbraucher die Entschädigungen bei einer erfolgreichen Abhilfeklage nicht anschließend noch individuell einklagen.

Somi leitete im Februar dieses Jahres die Schritte gegen X und auch die Kurzvideoplattform TikTok ein. Zu TikTok argumentierte Somi, dass die Plattform junge Menschen ins Visier nimmt und sensible persönliche Daten missbraucht, wodurch die psychische Gesundheit von Kindern gefährdet wird. Somi sieht auf beiden Plattformen gravierende Verstöße gegen deutsche und europäische Gesetzgebung.