Thüringen

AfD-Mitglied klagt auf Job: Zweifel an Verfassungstreue stoppen Einstellung

Einem gelernten Krankenpfleger wurde eine Stelle wegen seiner AfD-Mitgliedschaft verweigert. Doch das Gericht sieht Verfahrensfehler.

Einem Mann aus Thüringen wurde offenbar ein Job aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft vrweigert.
Einem Mann aus Thüringen wurde offenbar ein Job aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft vrweigert.Hannes P- Albert/dpa

Das Arbeitsgericht Erfurt beschäftigt sich derzeit mit der Klage eines AfD-Mitglieds gegen den Freistaat Thüringen. Der gelernte Krankenpfleger hatte sich beim Landesverwaltungsamt auf eine Stelle als Sachbearbeiter in der Heimaufsicht beworben.

Doch das Innenministerium intervenierte wegen Zweifeln an der Verfassungstreue des Mannes, der auch Kreistagsmitglied für die AfD ist. Der thüringische AfD-Landesverband gilt laut Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“.

Thüringen: AfD-Mitgliedschaft reicht für Zweifel an Verfassungstreue aus

Nun klagt der Mann die Stelle ein und will zudem Schadensersatz, weil er im Vertrauen auf den Job sein vorheriges Arbeitsverhältnis gekündigt hatte. Er argumentiert, es sei bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande gekommen. Zudem sieht er sich als besten Bewerber für die Position.

Der Freistaat Thüringen bestreitet den Vertragsschluss. Außerdem reichten die AfD-Mitgliedschaft und das Kreistagsmandat aus, um Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen, so das Land. Allerdings erhielt der Kläger im Bewerbungsverfahren keine Gelegenheit, zu den Zweifeln Stellung zu nehmen.

Laut Arbeitsgericht hätte man dem Bewerber diese Möglichkeit einräumen und sich einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen müssen. Daher habe das Land womöglich einen Fehler im Auswahlverfahren gemacht, so der vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Ein Anspruch auf Einstellung bestehe zwar vermutlich nicht, dafür aber auf ein fehlerfreies Auswahlverfahren und eventuell Schadensersatz wegen des im Vertrauen auf den Job gekündigten Arbeitsverhältnisses.

Das Gericht regte einen Vergleich an. Kommt es dazu nicht, will die Kammer am 19. Dezember ein Urteil verkünden. Der Fall könnte wegweisend sein für die Frage, inwieweit eine AfD-Mitgliedschaft ausreicht, um Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen.