Berliner Gericht

„Sicherheitsrisiko“: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter Hausausweis wegen Russland-Kontakt verweigern

Der Mitarbeiter hegt nach Ansicht des Gerichts Kontakt zu russischen Staatsbürgern, die von der EU sanktioniert werden. Weiter habe er „aktiv prorussische Narrative unterstützt“.

Der Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten erhält keinen Hausausweis.
Der Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten erhält keinen Hausausweis.Annette Riedl/dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten wegen dessen Kontakten zu russischen Stellen den personalisierten Bundestagsausweis verweigert. Das Gericht gab somit der Bundestagsverwaltung in einem Eilverfahren recht.

Dem Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten wurde im September 2025 die Erteilung eines Hausausweises von der Bundestagsverwaltung verweigert. Dies wurde damit begründet, dass der Mitarbeiter „eine sicherheitsgefährdende Tätigkeit für eine fremde Macht aus, indem er Kontakte zu russischen staatlichen Stellen pflege“.

Berliner Zeitung

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