Nach der Sommerpause wollen die Regierungsparteien CDU und SPD mehrere Änderungen im Berliner Polizeirecht vornehmen. Es geht dabei etwa um die Verlängerung des Präventivgewahrsams, den verstärkten Einsatz von Bodycams und die Rechtsgrundlagen für den Einsatz sogenannter Taser-Waffen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir als Fraktion bis September diskussionsfähige Entwürfe geliefert haben. Und dann werden wir mit dem Koalitionspartner und in den Ausschüssen darüber diskutieren“, sagte der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger der Deutschen Presse-Agentur.
Im Koalitionsvertrag haben sich beide Parteien auf die dauerhafte Einführung von Bodycams für Polizei und Feuerwehr geeinigt. Außerdem sollen die Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Tasern geschaffen werden. Etliche Details sind aber noch offen.
„Wir wollen dafür sorgen, dass Bodycams in Fällen häuslicher Gewalt auch in Wohnungen eingesetzt werden können“, sagte Dregger. Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt steige. Es sei wichtig, dass die Polizei die Möglichkeit bekomme, Einsätze auch in diesem Zusammenhang per Bodycam zu dokumentieren.
Berliner Polizei: Wann kommen die Taser?
Bei den offiziell Distanzelektroimpulsgeräte genannten Tasern gehe es etwa um die Frage, wann sie zum Einsatz kommen sollen, sagte Dregger. Taser verschießen kleine Pfeile: Treffen sie einen Menschen, erhält er einen Stromimpuls, der ihn sekundenlang handlungsunfähig macht. Noch ungeklärt sei, ob Taser rechtlich wie eine Schusswaffe zu behandeln seien. „Man kann sich vorstellen, dass man die Einsatzschwelle etwas niedriger ansetzt, damit der Polizeibeamte seine Eskalationsleiter nutzen kann – vom Spray, Schlagstock, Taser bis zur Schusswaffe“, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion.
Den Präventivgewahrsam wollen CDU und SPD auf einen Zeitraum von maximal fünf Tagen verlängern – bisher sind es zwei. Das könne bei mehrtägigen Großereignissen in der Stadt – etwa einem Kirchentag oder einem G20-Gipfel – von großer Bedeutung sein, sagte Dregger. „Für diese Koalition ist das eine echte Prüfung: Wenn wir hier etwas erreichen, dann hat diese Koalition ihre Existenzberechtigung unter Beweis gestellt.“
Kampf gegen den Terror: Neuerung bei der Telefonüberwachung
Noch keine Einigung bei den Koalitionsverhandlungen gab es zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung. „Wir haben derzeit eine Telefonüberwachungsregelung im Polizeirecht, aber die gilt eben nicht für die mobile Telekommunikation“, sagte Dregger. „Kein terroristischer Gefährder, kein Clanmitglied nutzt Festnetzanschlüsse. Die wissen überhaupt nicht, was ein Festnetzanschluss ist. Das ist völlig antiquiert“, kritisierte er.



