Gegen die Sondersitzung im Bundestag zum Sondervermögen und der Reform der Schuldenbremse hat sich weiterer Widerstand geregt. Wie die taz berichtete, lagen dem Bundesverfassungsgericht am Montagabend bereits sechs Eilanträge vor: Dahinter stecken zum einen vier Organklagen.
Kläger sind die AfD-Fraktion, fünf AfD-Abgeordnete um Christian Wirth, die fraktionslose Ex-AfD-Abgeordnete Joana Cotfar und die kommende Fraktion der Linken im neu gewählten Bundestag. Hinzu kommen zwei Verfassungsbeschwerden von bisher unbekannten Bürgern.
AfD-Politiker klagen gegen Sondersitzung
Die AfD-Fraktion im Bundestag hatte am Montag angekündigt, gegen die Sondersitzung zu klagen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte zuletzt entschieden, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen. Union und Sozialdemokraten können nur in der alten Zusammensetzung des Bundestages zusammen mit den Grünen eine stabile Zweidrittelmehrheit finden, die es für die Lockerung der Schuldenbremse und das Sondervermögen braucht.
Laut AfD handelt es sich um eine „fehlerhafte“ Einberufung des Altparlaments zu einer Sondersitzung, „obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte“. Bereits in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der AfD-Politiker Christian Wirth aus dem Saarland Klage als Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen das Vorhaben von CDU/CSU und SPD eingelegt hatte.


