Die AfD-Bundestagsfraktion hat angekündigt, am Montag eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Sondersitzung des Bundestages einzureichen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte zuletzt entschieden, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen.
Laut AfD handelt es sich um eine „fehlerhafte“ Einberufung des Altparlaments zu einer Sondersitzung, „obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte“.
Der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, teilte dazu mit: „Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen.“
AfD-Politiker klagt ebenfalls gegen Sondervermögen
Vergangenen Freitag hatte bereits der AfD-Politiker Christian Wirth aus dem Saarland Klage als Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen das Vorhaben von CDU/CSU und SPD eingelegt, mit dem Bundestag in alter Zusammensetzung ein massives Schuldenpaket beschließen zu lassen.
Union und Sozialdemokraten können nur in der alten Zusammensetzung des Bundestages zusammen mit den Grünen eine stabile Zweidrittelmehrheit finden, die es für die Lockerung der Schuldenbremse und das Sondervermögen braucht. Allerdings kündigten auch die Grünen am Montag an, der Lockerung der Schuldenbremse nicht zustimmen zu wollen. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende der Grünen, sagte bei einer Pressekonferenz: Die „Vorschläge sind zurückzuweisen, sie sind nicht zustimmungsfähig“. Die Grünen stünden „nicht zur Verfügung, die Wahlversprechen von CDU und SPD über Schulden zu finanzieren“.


