Politik

„Klar rechtsextremistisch“: Lars Klingbeil will schnelles Verbot der AfD

SPD-Chef Lars Klingbeil sieht Demokraten in der Pflicht, ein Verbot der AfD zu prüfen. CDU und CSU warnen dagegen vor möglichen Risiken.

Vizekanzler Lars Klingbeil, SPD
Vizekanzler Lars Klingbeil, SPDwww.imago-images.de

SPD-Chef Lars Klingbeil hat sich erneut für ein Verbot der AfD ausgesprochen. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte der Vizekanzler: „Wir dürfen nicht daneben stehen und zugucken, wenn eine offensichtlich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei unsere Demokratie kaputt machen will und mit Menschenverachtung Politik macht.“ Für Demokraten sei es eine Verpflichtung, ein Verbotsverfahren ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Ob ein solches Verfahren Erfolg haben könne, müsse aber die Bewertung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zeigen.

Mit Blick auf die im September anstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen betonte Klingbeil zudem: „Die AfD ist keine Arbeiterpartei.“ Je mehr Einfluss die Rechtspopulisten bekämen, desto schlechter sei es für die Wirtschaft und für „die Menschen, die hart arbeiten“. Bereits beim Bundesparteitag im Juni hatte die SPD einstimmig beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten. Der Parteivorstand brachte damals den Antrag ein, Klingbeil sprach von einer „historischen Aufgabe“, die AfD wieder aus den Parlamenten zu drängen.

Uneinigkeit in der Koalition

Die AfD sei „klar rechtsextremistisch“, warnt die SPD in ihrem Beschluss. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung könnten beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot beantragen. „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können“, fordern die Sozialdemokraten. Dazu solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Material für ein Verbotsverfahren sammeln. Unabhängige Gutachter sollen prüfen, ob die Belege für ein Verbot ausreichen.

In der schwarz-roten Bundesregierung ist die Frage umstritten. Während die SPD drängt, zeigen sich CDU und CSU skeptisch. Dort befürchtet man, ein gescheitertes Verfahren könnte der AfD zusätzlichen Auftrieb verschaffen. Die Hürden sind hoch: Nachgewiesen werden müsste, dass die AfD aktiv die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft. Ein Gutachten des Verfassungsschutzes reicht dafür nicht aus. Schon zwei Mal scheiterten Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe – zuletzt 2017 im Fall der NPD.