Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Sozialstaat wesentlich zu reformieren. Vor allem wird die Vereinheitlichung von Sozialleistungen, Regelungen und Verwaltungsstrukturen angestrebt. Erste Vorschläge der eingesetzten Kommission wurden jetzt bekannt. Eine Kernforderung ist die Zusammenlegung von Kinderzuschlag, Wohngeld und Bürgergeld in den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit.
Die Sozialstaatskommission von Bund, Ländern und Kommunen empfiehlt eine tiefgreifende Neuordnung des deutschen Sozialstaats. Insbesondere sollen Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag künftig in einem einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt werden.
Künftig soll es für Bedürftige nur noch zwei Anlaufstellen geben: Jobcenter für Erwerbsfähige, Sozialämter für Nicht-Erwerbsfähige. Bislang müssen Betroffene bei mindestens vier verschiedenen Behörden Anträge stellen.
Diese unterscheiden sich nach Zuständigkeit und Finanzierung, aber auch nach Art der Leistungsberechnung. Der Kinderzuschlag wird vom Familienministerium beaufsichtigt und von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Die Finanzierung erfolgt über Steuermittel. Eine Mischverwaltung von Bund und Kommunen betreut Arbeitslose in den Jobcentern. Das Geld kommt primär aus der Arbeitslosenversicherung. Und das Wohngeld finanzieren zwar Bund und Länder über Steuern – aber für die Auszahlung sind primär kommunale Verwaltungen zuständig. Die Sozialämter werden von den Kommunen geführt. Zukünftig könnte dieses komplexe Geflecht deutlich vereinfacht werden.
Digitalisierung des Sozialstaats als zentraler Hebel
Die Kommission fordert einen „digitalen Neustart des Sozialstaats“. Ein zentrales Onlineportal soll Anträge ermöglichen, einheitliche Datenerfassung soll wiederholte Angaben überflüssig machen. Das Kindergeld soll künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen.
Beim Leistungsniveau soll es laut Kommission keine Schlechterstellungen geben. Die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbands, Eva Welskop-Deffaa, begrüßte die Vorschläge als Chance, „das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken“.
Umsetzung durch Bärbel Bas bis Ende 2027 angestrebt
Die zuständigen Ministerien sollen innerhalb von sechs Monaten ein Detailkonzept erarbeiten. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Für eine vollständige Zusammenlegung der Verwaltung wäre allerdings eine Grundgesetzänderung erforderlich. (mit dpa und AFP)


