Die Staatsanwaltschaft Meiningen (Thüringen) hat eine Anklage gegen den Sonneberger Stadtrat Alexander Escher (AfD) zugelassen. Wie das Amtsgericht Sonneberg der Berliner Zeitung auf Anfrage mitteilte, findet der Prozessauftakt am 26. Februar statt.
Escher wird vorgeworfen, im Frühjahr 2022 in einer Bar mehrfach die verbotene NS-Parole „Sieg Heil“ gerufen zu haben. Der Focus berichtete erstmals über die Vorwürfe. In der Bar wurde Escher Hausverbot erteilt.
Im selben Jahr soll sich ein weiterer Vorfall in einem anderen Lokal ereignet haben. Der Inhaber gab an, dass Escher bei einer Weihnachtsfeier zum Gruß „Heil Hitler“ geschrien habe, als er das Restaurant betreten habe. Zudem soll Escher erneut „Sieg Heil“ gerufen haben. Beide Inhaber der Gaststätten gaben gegenüber dem Medium eine eidesstattliche Versicherung ab.
Der Sprecher des Amtsgericht konnte die genauen Anklage auf Anfrage nicht nennen. Offenbar soll es sich jedoch um den Vorwurf des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ handeln. Escher selbst weist die Vorwürfe von sich. Bei einer Verurteilung drohen Escher eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.


