Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat im Streit um staatliche Zuschüsse eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Berufung der Stiftung gegen ein Urteil der vorherigen Instanz zurück. Demnach steht der Stiftung für das Jahr 2021 keine Förderung zu.
Das Gericht stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Karlsruhe hatte die bis dahin gültige Praxis, parteinahe Stiftungen allein auf Grundlage des Haushaltsgesetzes zu fördern, als verfassungswidrig eingestuft. Dass andere Stiftungen auf dieser rechtswidrigen Basis dennoch Gelder erhalten hatten, begründe keinen Anspruch der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf ebenfalls fehlerhafte Förderung, erklärte der Vorsitzende Richter und OVG-Präsident Carsten Günther.
Neues Gesetz zur Parteienförderung setzt hohe Hürden
Der Bundestag verabschiedete daraufhin Ende 2023 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz. Dieses knüpft die Förderung an ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ebenfalls muss die zugehörige Partei mindestens über drei Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein. Damit könnte die AfD frühestens nach der nächsten Bundestagswahl eine Förderung erhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.


