Demokratie

Berliner Verfassungsgerichtshof: Eilantrag der AfD abgewiesen

Der Berliner Verfassungsgerichtshof weist den Eilantrag der AfD ab. Die Fraktion bleibt ohne Vertretung im Ausschuss zur umstrittenen Fördermittelvergabe.

Das Berliner Verfassungsgericht lehnte den Eilantrag der AfD-Fraktion ab.
Das Berliner Verfassungsgericht lehnte den Eilantrag der AfD-Fraktion ab.Sebastian Christoph Gollnow / dpa

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt Damit scheiterte die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mit ihrem Versuch, einen Sitz im Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln im Antisemitismusbereich zu erzwingen.

Die Richter stellten zwar fest, dass ein Untersuchungsausschuss grundsätzlich die Zusammensetzung des Parlaments abbilden müsse. Dieses Recht könne jedoch mit anderen Verfassungsgütern kollidieren. Die Wahl der Ausschussmitglieder sei Ausdruck des freien Mandats der Abgeordneten, das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt sei. Da die AfD stets an denselben Kandidaten festgehalten habe und diese wiederholt keine Mehrheit erhielten, liege keine Verletzung der Berliner Verfassung vor.

Mehr als drei Millionen freihändisch vergeben?

Der Untersuchungsausschuss prüft, ob rund 3,4 Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus nach unklaren Kriterien vergeben wurden. Grüne und Linke werfen dem ehemaligen Kultursenator Joe Chialo und seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson vor, auf Druck der CDU-Fraktion gehandelt zu haben. Die CDU weist die Vorwürfe zurück. Bis zum Sommer soll laut der Fraktion der Linken ein Bericht an das Parlament übergeben werden.