Angriffsfall

Schärfer formuliert als Nato-Artikel 5: EU testet eigene Beistandsklausel

Cyberattacken, Drohnenflüge, Sabotage: Die EU spielte durch, wie sie auf einen großen Angriff auf ein Mitgliedsland reagieren würde. Hintergrund sind auch Zweifel an der Verlässlichkeit der USA.

Brüssel: Autos fahren am Europagebäude der Europäischen Union vorbei.
Brüssel: Autos fahren am Europagebäude der Europäischen Union vorbei.Immanuel Bänsch/dpa

Vertreter der EU-Staaten haben in Brüssel die Aktivierung der Beistandsklausel aus dem Vertrag über die Europäische Union durchgespielt. An der Krisenübung am Montag waren nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die für Sicherheitspolitik zuständigen Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten sowie Experten der europäischen Institutionen beteiligt. Die Beratungen fanden im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee des Rates der EU statt, wie das Onlinemagazin EU Today berichtete.

Anhand eines fiktiven, aber realistischen Szenarios sei geprüft worden, ob Krisenreaktion und Koordination bei hybriden Angriffen funktionieren würden, hieß es aus Diplomatenkreisen. Darunter werden etwa Cyberattacken auf Stromnetze, illegale Drohnenflüge und Sabotageakte verstanden. Detaillierte Informationen zum Verlauf gab es aus Geheimhaltungsgründen zunächst nicht. Die Ergebnisse sollen nach Angaben der dpa in einen Plan zur Stärkung der Beistandsklausel einfließen.

EU will Unabhängiger von den USA werden

Die Planungen laufen in der EU bereits seit längerem. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar dafür geworben. Hintergrund sind nach dpa-Informationen Bemühungen, sich unabhängiger von den USA zu machen – insbesondere mit Blick auf Fälle, in denen die Nato wegen eines Vetos der US-Regierung nicht tätig werden könnte. Denkbar seien laut Diplomaten auch Szenarien, in denen die EU ergänzend zur Nato handle, etwa mit handelspolitischen oder diplomatischen Maßnahmen.

Die Beistandsklausel in Artikel 42.7 verpflichtet die Mitgliedstaaten, einem angegriffenen EU-Land „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu schulden. Damit ist sie schärfer formuliert als Artikel 5 des Nato-Vertrags, bei dem die Bündnisstaaten selbst entscheiden, wie sie Beistand leisten. Laut EU Today stellt der Vertragstext jedoch keinen automatischen militärischen EU-Einsatz wie bei der Nato sicher; die Form der Hilfe bleibe den Mitgliedstaaten überlassen.

Artikel 42.7 bislang nur einmal aktiviert

Aktiviert wurde die EU-Klausel bislang nur einmal: Frankreich rief sie nach den Terroranschlägen von Paris am 17. November 2015 an. Deutschland beteiligte sich daraufhin aktiver am Einsatz gegen die Terrororganisation Islamischer Staat in Irak und Syrien und stellte unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereit. Wie EU Today unter Verweis auf den Europäischen Auswärtigen Dienst berichtet, kann die Hilfe diplomatischer, technischer, medizinischer, ziviler oder militärischer Natur sein.

Einige Mitgliedstaaten zeigten sich laut EU Today zurückhaltend, Artikel 42.7 zu prominent zu platzieren, da er als Alternative zur Nato verstanden werden könnte. Andere argumentierten, die EU müsse besser vorbereitet sein, ihre eigenen Vertragspflichten zu erfüllen. Öffentliche Schlussfolgerungen aus der Übung wurden zunächst nicht veröffentlicht.