An Berlins staatlichen Hochschulen starten ab Montag mindestens 164.000 Studierende ins neue Semester. Viele von ihnen wohnen zum ersten Mal ohne Eltern – entweder allein oder in einer WG – und sind plötzlich mit dem Rundfunkbeitrag konfrontiert. Grundsätzlich sind Menschen in Deutschland dazu verpflichtet, die 18,36 Euro pro Monat zu zahlen, Studierende können aber unter bestimmten Voraussetzungen davon befreit werden.
Wer Anspruch auf Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) hat, kann beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Und wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, kommt unter Umständen günstiger weg. Denn: In einer WG muss der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden, egal wie viele Zimmer und Bewohner die Wohnung hat, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit. Wer neu einziehe, müsse dem Beitragsservice nur den Namen und die Beitragsnummer mitteilen, unter denen die WG zahlt.
Anders verhält es sich aber in Studierendenwohnheimen, betont die Verbraucherzentrale: „Zimmer, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, gelten als einzelne Wohnung – selbst wenn sich das gesamte Stockwerk eine Küche teilt.“


