Verbraucherzentrale Berlin

Rundfunkbeitrag: Nicht alle Studenten müssen zahlen – Warnung vor unseriösem „Antrags-Service“

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Studierende keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Verbraucherzentrale warnt aber vor irreführenden Webseiten.

Studenten, die Bafög beziehen, können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Studenten, die Bafög beziehen, können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.Nicolas Armer/dpa

An Berlins staatlichen Hochschulen starten ab Montag mindestens 164.000 Studierende ins neue Semester. Viele von ihnen wohnen zum ersten Mal ohne Eltern – entweder allein oder in einer WG – und sind plötzlich mit dem Rundfunkbeitrag konfrontiert. Grundsätzlich sind Menschen in Deutschland dazu verpflichtet, die 18,36 Euro pro Monat zu zahlen, Studierende können aber unter bestimmten Voraussetzungen davon befreit werden.

Wer Anspruch auf Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) hat, kann beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Und wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, kommt unter Umständen günstiger weg. Denn: In einer WG muss der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden, egal wie viele Zimmer und Bewohner die Wohnung hat, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit. Wer neu einziehe, müsse dem Beitragsservice nur den Namen und die Beitragsnummer mitteilen, unter denen die WG zahlt.

Anders verhält es sich aber in Studierendenwohnheimen, betont die Verbraucherzentrale: „Zimmer, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, gelten als einzelne Wohnung – selbst wenn sich das gesamte Stockwerk eine Küche teilt.“

Benjamin Räther, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Am besten gleich jetzt den Antrag stellen. Und dabei aufpassen, dass Sie auch auf der richtigen Seite landen – in letzter Zeit gab es einige Probleme mit einem Unternehmen, dessen Website den Eindruck erweckte, es handle sich um den Beitragsservice.“

Auf der Suche nach Onlineformularen waren viele zuletzt auf der Seite service-rundfunkbeitrag.de gelandet. Dabei handelt es sich nach Angaben der Verbraucherschützer jedoch nicht um den offiziellen Beitragsservice, sondern um ein Unternehmen, das für das „Ausfüllen“ von Anträgen, die kostenlos gestellt werden können, jeweils 29,99 Euro in Rechnung stellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schätzt, dass bis Mitte August bereits etwa 90.000 Verbraucher auf die Seite hereingefallen waren.