ÖRR

Änderung beim Rundfunkbeitrag: Warum Beitragszahler künftig keine Rechnung mehr bekommen

Der Beitragsservice kündigt eine wichtige Änderung bei den Zahlungen der Rundfunkbeiträge mit. Was Beitragszahler jetzt wissen müssen.

Der Beitragsservice stellt die Einmalzahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag ein.
Der Beitragsservice stellt die Einmalzahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag ein.Soeren Stache/dpa

Der Beitragsservice des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat angekündigt, schrittweise die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung einzuführen. Konkret bedeutet dies, dass Beitragszahler, die ihre Rundfunkbeiträge per Überweisung oder Dauerauftrag entrichten, künftig einmalig ein Schreiben mit ihren persönlichen Zahlungsterminen erhalten.

Die regelmäßigen Rechnungen per Post entfallen fortan. Die Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung soll laut Beitragsservice zur Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit im Beitragseinzug beitragen.

Beitragsservice: Zahlungstermine für Rundfunkbeitrag ändern sich

Mit der neuen Aufforderung informiert der Beitragsservice fortan einmalig über sämtliche Zahlungstermine, die für ein Beitragskonto innerhalb eines jeden Jahres anfallen. Dieser Zahlungsplan gilt auch in den Folgejahren fortlaufend, sofern sich am Verfahren nichts ändert. Eine erneute schriftliche Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Erst bei einer grundlegenden Änderung, beispielsweise der Beitragshöhe oder der Bankverbindung, erhalten Beitragszahler wieder eine Benachrichtigung.

Somit sind die Beitragszahler selbst verantwortlich, die Zahlungstermine einzuhalten und für die fristgerechte Überweisung des Rundfunkbeitrags zu sorgen. Die meisten Beitragszahler zahlen ihren Rundfunkbeitrag, der derzeit 18,36 Euro pro Monat betrgt, für jeweils drei Monate auf einmal. Dies bedeutet eine Zahlung von 55,08 Euro alle drei Monate. Der Fälligkeitstermin liegt immer am 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums. Beginnt die Beitragspflicht im Januar, sind die Zahlungstermine der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beginnt die Beitragspflicht in einem anderen Monat, verschieben sich die Termine entsprechend.

Der Beitragsservice empfiehlt zur Zahlung das SEPA-Lastschriftverfahren. Damit werden die Rundfunkbeiträge automatisch eingezogen, Zahlungstermine können nicht versäumt werden und Änderungen wie Beitragsanpassungen oder neue Bankverbindungen werden automatisch berücksichtigt.