Gegen Jan Böhmermann und sein „Magazin Royale“ sind in diesem Jahr bereits vier förmliche Programmbeschwerdeverfahren gemäß Paragraf 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung eröffnet worden. Das bestätigte auf Nachfrage der Berliner Zeitung Kilian Grau von der Hauptabteilung Kommunikation des ZDF. Eine dieser Programmbeschwerden wurde in der Sitzung am 28. März 2025 beschieden, eine weitere ist für die Beratung im Fernsehrat am 18. Juli 2025 vorgesehen. Bei zwei Verfahren liege noch keine Antwort des Intendanten vor, so Grau. Eines dieser beiden Verfahren ist ein Mehrfachbeschwerdeverfahren, in dem 145 Eingaben zusammengeführt wurden.
ARD und ZDF sehen sich generell seit letztem Jahr mit einer drastischen Zunahme von Programmbeschwerden konfrontiert. Demzufolge verzeichnete das ZDF innerhalb weniger Monate 17.000 Beschwerden über das Programm – mehr als zehnmal so viel wie im Jahr 2023. Im selben Zeitraum gingen bei der ARD allein bei der Programmdirektion in München („ARD-Zuschauerredaktion Das Erste“) 31.000 Beschwerden ein.
Beschwerde muss bestimmte Kriterien erfüllen
Eine ARD-Sprecherin dazu: „Die reale Zahl ist noch höher, weil auch Beschwerden bei den Gremien der anderen Landesrundfunkanstalten eingegangen sind.“ Es gebe keine erfasste Zahl für alle ARD-Sender. Einen erheblichen Teil rechnet die ZDF-Sprecherin „Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ zu. Dies treffe vor allem auf konzertierte Massenbeschwerden wie die über die ÖRR-kritische Plattform rundfunkalarm.de zu.
Andererseits gebe es aber auch „sehr konstruktive und mit großer Sorgfalt zusammengetragene Beschwerden von Menschen, die dem ZDF grundsätzlich positiv zugewandt sind und die durch ihre Beschwerde die Qualität unseres Programmangebots bewahren oder verbessern wollen“, so der Sender.


