Die Bundesregierung hat am Freitag die Ausfuhrregeln für bestimmte Rüstungsgüter gelockert. Mit einer auf sechs Monate befristeten Allgemeinen Genehmigung (AGG) können Unternehmen entsprechende Güter künftig schneller exportieren. Sie erlaubt es deutschen Exporteuren, Güter zur Luft- und Seeverteidigung an mehrere Golfstaaten sowie die Ukraine zu liefern, ohne zuvor einen Einzelantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen zu müssen. Die Regelung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 15. September.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begründete den Schritt mit der akuten Bedrohungslage. „Die wahllosen Angriffe des Iran auf die Golfstaaten haben zur Folge, dass dort Rüstungsgüter vor allem zur Luftverteidigung dringend benötigt werden“, sagte Reiche. Zugleich verwies sie darauf, dass auch die Ukraine weiterhin insbesondere bei der Luftverteidigung auf Unterstützung angewiesen sei.
Luft- und Marineverteidigung im Fokus
Die Regelung betrifft Exporte nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Katar, Kuwait, Bahrain, in den Oman sowie in die Ukraine. Zugelassen ist laut Wirtschaftsministerium die Ausfuhr von Gütern zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung, einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Seeminen.
Das Ministerium bezeichnete die Maßnahme als „Zeichen der Solidarität“. Damit solle gewährleistet werden, dass benötigte Ausrüstung schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand geliefert werden kann.
Einzelanträge entfallen, schnelleres Verfahren
Normalerweise müssen deutsche Unternehmen für den Export von Rüstungsgütern einen individuellen Genehmigungsantrag beim BAFA einreichen – ein Verfahren, das mitunter lange dauern kann. Die AGG ersetzt diesen Prozess durch ein vereinfachtes Verfahren: Exporteure müssen sich lediglich registrieren und monatliche Berichte über ihre Lieferungen vorlegen.


