Im Untersuchungsausschuss zur RBB-Affäre sind am Freitag die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und ihr Ehemann Gerhard Spörl als Zeugen im brandenburgischen Landtag erschienen. Während die ehemalige Chefin des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders eine zumindest eine längere Erklärung verlas, ließ ihr Mann über seinen Anwalt ausrichten, bei Fragen des Ausschusses von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt seit ihrer Entlassung, sagte die 62-Jährige in Potsdam: „Mir tun die Geschehnisse im RBB tiefgreifend und umfassend leid. Sehr leid.“
Schlesinger: Inhaltliche Äußerungen „leider noch nicht möglich“
Es zerreiße sie, aber eben auch andere, ergänzte sie. Besonders betroffen seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rundfunk Berlin-Brandenburg, auch ehemalige.
Schlesinger sagte in ihrer Erklärung außerdem, dass sie dem parlamentarischen Instrument des U-Ausschusses großen Respekt zolle. Sie würde gerne zur Versachlichung beitragen, auch wegen manch behaupteter, geschriebener Unwahrheit.
Es gehe „für uns alle“ um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „In diesen politisch hochkomplexen Zeiten ist er wichtiger denn je“, ergänzte sie. Angesichts der derzeit noch laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen sie seien inhaltliche Äußerungen „leider noch nicht möglich“.
Schlesingers Anwalt erläuterte dann, dass sie ansonsten bei Fragen der Ausschussmitglieder keine Auskünfte machen werde. Es gibt per Gesetz ein Aussageverweigerungsrecht.
RBB-Krise: Spörl gibt sich unbeteiligt
Der Untersuchungsausschuss wollte Spörl zuvor zu dem inzwischen eingestampften RBB-Millionenbau-Projekt Digitales Medienhaus und zu möglichen Beraterverträgen befragen. Der 73-jährige Spörl, der früher Journalist beim Spiegel war, gab ganz zu Beginn allerdings nur eine kurze Erklärung ab. Er sagte unter anderem, dass er zum Digitalen Medienhaus nichts sagen könne, weil er nicht beteiligt gewesen sei. Es habe zudem keine Verträge zwischen ihm und seiner Beratungsfirma einerseits und dem RBB und der Werbetochter RBB Media andererseits im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt gegeben.
Die Verweigerung einer Auskunft auf Fragen der Ausschussmitglieder begründete Spörls Anwalt damit, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin derzeit noch gegen Spörl und seine Ehefrau Schlesinger im Kontext der RBB-Krise ermittelt.


