Techno-Umzug

Veranstalter: „Rave the Planet“ in Berlin soll stattfinden – Klage zurückgezogen

Die Techno-Parade „Rave the Planet“ soll am Samstag auf jeden Fall durch den Berliner Tiergarten ziehen. Veranstalter und Polizei einigten sich außergerichtlich.

Menschen feiern beim„ Rave the Planet“ in Berlin.
Menschen feiern beim„ Rave the Planet“ in Berlin.Virginia Garfunkel/IMago

Die Techno-Parade „Rave the Planet“ soll am Samstag auf jeden Fall durch den Berliner Tiergarten ziehen. „Die Veranstaltung findet statt“, sagte Geschäftsführer Timm Zeiss am Freitag. Demnach stellt ein kommerzieller Sanitätsdienst die Einsatzleitung, die Verträge seien unterschrieben. „Wir möchten die Sicherheit unserer Teilnehmer in jedem Moment der Versammlung gewährleisten.“

Eine Klage gegen die Auflagen der Polizei zum Sicherheitskonzept der Veranstaltung haben die Veranstalter inzwischen zurückgezogen, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Freitagnachmittag der Berliner Zeitung bestätigte.

Die Polizei rechnet damit, dass zu der Techno-Parade am Samstag mehr als 300.000 Menschen kommen werden. Mit Musiktrucks will man vom Brandenburger Tor über die Straße des 17. Juni bis zum Großen Stern und zurück ziehen. „Rave the Planet“ ist bei der Polizei zwischen 12 und 22 Uhr angemeldet, den Veranstaltern zufolge soll der Techno-Umzug um 14 Uhr beginnen.

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Von Charlotte Pfeifer, Kathrin Merz

08.07.2023

Bis zum 21. Juni waren die Veranstalter noch davon ausgegangen, dass der Malteser Hilfsdienst die Sanitäter stellen wird. Doch diese sagten ab.

„Rave the Planet“: Das sind die Auflagen für die Techno-Parade

Die Versammlungsbehörde der Polizei erließ in der vergangenen Woche eine sogenannte beschränkende Verfügung. Danach muss der Veranstalter - wie in ähnlichen Fällen auch - auf eigene Kosten entlang der Strecke mindestens fünf feste Unfallhilfestellen vorhalten. In diesen muss es jeweils zehn Behandlungs- und 30 Versorgungsplätze geben. Zudem müssen zwei Ärzte, zehn Rettungssanitäter, 20 Sanitätshelfer, 20 Sanitätseinsatztrupps mit jeweils vier Helfern und einem Truppführer vor Ort sein.

Die Veranstalter der Techno-Parade, zu denen der bekannte DJ Dr. Motte gehört, hatten am Donnerstag gegen den Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Die Klage richtete sich gegen die Auflage, dass die Veranstalter den Sanitätsdienst selbst finanzieren sollen, ist nun mit der außergerichtlichen Einigung allerdings vom Tisch. Die Veranstalter benötigen für die Finanzierung des Sanitätsdienstes 250.000 Euro. Über eine Spendenkampagne kamen im Internet bis Freitagnachmittag rund 20.000 Euro zusammen.

Berliner Feuerwehr wird überprüfen, ob Auflagen eingehalten werden

Ob die Parade am Samstag wirklich starten kann, wird sich erst kurz vor Veranstaltungsbeginn zeigen: „Die zuständige Berliner Feuerwehr wird vor Ort überprüfen, ob die Auflagen erfüllt werden“, sagte ein Polizeisprecher. „Dann sehen wir weiter.“

Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, dann werde die Polizei an den Veranstalter herantreten mit der Aufforderung, die Versammlung zu beenden, hieß es bereits im Vorfeld.

Die Veranstaltung ist eine Neuauflage der Loveparade, die Dr. Motte im Jahr 1989 erstmals organisiert hatte. Später nahmen daran in Berlin mehr als eine Million Menschen teil. Im Jahr 2001 entschied allerdings das Oberverwaltungsgericht, dass die Loveparade keine politische Demonstration sei, sondern eine kommerzielle Veranstaltung zu Unterhaltungszwecken. Als eine der Folgen musste nun nicht mehr die Allgemeinheit die Kosten zum Beispiel der Müllbeseitigung tragen, sondern der Veranstalter.


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