Die Staatsanwaltschaft Coburg und das bayerische Landeskriminalamt hat Ermittlungen gegen Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung aufgenommen. Konkret geht es dabei darum, dass ein Polizeieinsatz rund fünf Monate vor der tödlichen Messerattacke von Aschaffenburg ohne Ermittlungen gegen den 28-jährigen Verdächtigen blieb.
Der 28-jährige Afghane tötete am 22. Januar in einem Aschaffenburger Park einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann. Zudem wurde ein zweijähriger Junge sowie zwei weitere Erwachsene verletzt. Nun steht fest, dass es bereits im Sommer vergangenen Jahres zu einem Vorfall kam.
Verdächtiger wurde nach Vorfall im August aus Gewahrsam entlassen
Es gehe um einen Vorfall am 29. August 2024 in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg), teilte die Staatsanwaltschaft Coburg mit. Weitere Details nannte die Ermittlungsbehörde zunächst nicht, das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige stehe noch am Anfang. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg habe die Staatsanwaltschaft Coburg damit beauftragt. Das Polizeipräsidium Unterfranken wollte sich zur Sache nicht äußern.
Bei dem Vorfall im August in Alzenau soll der 28-Jährige aggressiv und betrunken gewesen sein. Die Polizei rückte nach Angaben des bayerischen Innenministeriums an, weil ein Streit unter Bewohnern gemeldet worden war. Der 28-Jährige soll im Zuge dessen von Mitbewohnern in seinem Zimmer fixiert worden sein. Seine damalige Lebensgefährtin sei verletzt gewesen. Woher diese Verletzungen stammten, soll die Frau laut Innenministerium damals aber nicht gesagt haben.
Der Verdächtige kam zwar zunächst in Gewahrsam. Aber: „Bei den im Nachgang erfolgten Erhebungen ergaben sich keine weiteren Hinweise auf strafbares Verhalten“, teilte das Innenministerium jüngst auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn mit.
Verdchtiger von Aschaffenburg fiel immer wieder auf
Die mutmaßlich geschädigte Partnerin des Afghanen soll erst später - im Zuge ihrer Vernehmung nach der Gewalttat vom 22. Januar - gesagt haben, sie sei in Alzenau mit einem Messer angegriffen worden. Ähnlich äußerte sich eine Zeugin nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg auch in mehreren Medien.
Die Polizei vermutet aufgrund der ungenauen Angaben der Frau, der geschilderte Messerangriff sei am 29. August 2024 gewesen. Erst auf dieser Grundlage sei gegen den Verdächtigen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden.
Weil es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 28-Jährigen gibt, kam er in einer geschlossenen Psychiatrie unter. Bereits im Januar war bekannt, dass er in der Vergangenheit mindestens dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen. Deshalb sei er jeweils zur psychiatrischen Behandlung in Einrichtungen eingewiesen worden, dann aber wieder entlassen worden. Für weiteres Aufsehen sorgte die Tatsache, dass der 28-Jährige wegen eines von ihm selbst abgebrochenen Asylverfahrens ausreisepflichtig war.



