Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Rückforderung vor Gericht gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger erhöht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin der Deutschen Presseagentur auf Anfrage mitteilte, macht der Sender nun knapp 270.0000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.
Affäre: Patricia Schlesinger verklagte RBB zuerst
Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als Erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.
Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.
Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.


