Schadenersatz

Nord-Stream-Prozess in London: Versicherer verweigern Zahlung von 580 Millionen Euro

Versicherer wollen nicht für die Nord-Stream-Sprengung zahlen und verweisen auf eine Kriegsklausel. Die Explosionen seien Folge des Ukraine-Kriegs.

Das vom dänischen Verteidigungskommando zur Verfügung gestellte Foto zeigt das Nord-Stream-2-Gasleck in der Nähe von Bornholm.
Das vom dänischen Verteidigungskommando zur Verfügung gestellte Foto zeigt das Nord-Stream-2-Gasleck in der Nähe von Bornholm.Danish Defence Command/dpa

Die Betreibergesellschaft der zerstörten Nord-Stream-1-Pipelines klagt vor dem Londoner High Court gegen die Versicherer Lloyd's und Arch Insurance auf Zahlung von knapp 580 Millionen Euro Schadenersatz. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die Versicherungen argumentieren, die Explosionen im September 2022 seien eine direkte Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gewesen – und damit durch eine Kriegsausschlussklausel in der Police nicht gedeckt.

Anwalt Simon Salzedo, der Lloyd's und Arch Insurance vertritt, legte dem Gericht laut Reuters am Donnerstag in Gerichtsdokumenten dar, dass geopolitische Experten übereinstimmend davon ausgingen, die Sprengungen könnten nur von staatlichen Akteuren aus der Ukraine, Russland oder den USA durchgeführt worden sein – oder von „substaatlichen Akteuren“ aus der Ukraine mit staatlicher Unterstützung. Die Versicherer müssten laut Salzedo nicht beweisen, wer den Angriff ausgeführt habe oder warum, sondern lediglich, dass eine staatliche Beteiligung oder ein Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg überwiegend wahrscheinlich sei.

Die Anwälte der in der Schweiz ansässigen Nord Stream AG halten laut Reuters dagegen: Kein Experte könne identifizieren, welche Regierung – falls überhaupt eine – verantwortlich sei. Die einzige gesicherte Tatsache sei, dass der ukrainische Staat jede Beteiligung wiederholt und ausdrücklich bestritten habe.

Nord-Stream-Prozess in Deutschland wird zum juristischen Präzedenzfall

Während in London um die Versicherungssumme gestritten wird, läuft in Deutschland bereits das Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Drahtzieher der Sprengung. Wie die Berliner Zeitung im Februar berichtete, hat sich das Verfahren gegen den ukrainischen Ex-Offizier Serhii K. zu einem juristischen Präzedenzfall entwickelt. Er wurde Ende November 2025 nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, die Sabotage koordiniert zu haben, bei der drei von vier Leitungssträngen beschädigt wurden. Berichten zufolge bestreitet Serhii K. die Vorwürfe, seine Verteidiger halten die Beweislage für unzureichend.

Die deutschen Ermittler stützen sich nach Angaben der Berliner Zeitung unter anderem auf einen DNA-Abgleich, ein Foto einer Person mit ähnlichem Aussehen an einer EU-Grenze und die Aussage eines Fahrers. Die Verteidigung stellt insbesondere die Herkunft der DNA-Probe infrage. Einen weiteren Abgleich lehnte das Gericht ab, da die Staatsanwaltschaft bereits erklärt hatte, über ein passendes Profil zu verfügen.

Rechtlich dreht sich der deutsche Fall um Grundsatzfragen: Die Verteidigung argumentiert, Serhii K. habe zum Tatzeitpunkt als Angehöriger der ukrainischen Streitkräfte gehandelt und genieße daher funktionale oder oder Kombattantenimmunität. Deutsche Gerichte wiesen das zurück – die Pipelines seien zivile Infrastruktur gewesen und kein legitimes militärisches Ziel. Zudem greife Kombattantenimmunität nicht bei verdeckten Operationen, bei denen sich Beteiligte nicht als Soldaten zu erkennen gäben.

Deutschland beansprucht die Zuständigkeit trotz des Tatorts in internationalen Gewässern, da die Leitungen auf deutschem Territorium endeten und die Explosionen die nationale Sicherheit sowie die Energieversorgung betrafen. Der BGH geht davon aus, „dass die Tat hochwahrscheinlich im Auftrag eines fremden Staates und gesteuert durch diesen begangen wurde“.

<a href="https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/sprengung-von-nord-stream-2-erste-verhaftung-in-italien-li.2350861">Serhii K.</a>&nbsp;wird zum Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe geführt.
Serhii K. wird zum Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe geführt.Uli Deck/dpa

Europäische Justiz uneins über Bewertung der Tat

Innerhalb Europas gehen die rechtlichen Bewertungen auseinander. Italien lieferte den Ukrainer Serhii K. an Deutschland aus, während die polnische Justiz die Auslieferung eines zweiten Verdächtigen namens Wolodymyr Z. verweigerte. Der zuständige Richter erklärte, die Tat könne im Kontext der Verteidigung der Ukraine gerechtfertigt gewesen sein.

Auch die Haftbedingungen von Serhii K. sorgen für Spannungen. Der ukrainische Ombudsmann Dmytro Lubinets äußerte Bedenken wegen eingeschränkter Kontakte und mangelhafter Versorgung, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen könnten. Die deutsche Justiz wies die Vorwürfe zurück.

Politisch ist der Fall aufgeladen. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erklärte, ein Schuldspruch könne Entschädigungsforderungen an die Ukraine nach sich ziehen. In der vergangenen Woche beschloss die AfD-Bundestagsfraktion zudem auf einer Tagung in Cottbus ein Positionspapier, in dem sie die Reaktivierung der Nord-Stream-Pipeline fordert. Darin heißt es, man wolle „die Inbetriebnahme vorhandener Lieferwege wie der Nord-Stream-Pipeline ermöglichen“. Konkrete Planungen für eine Reparatur gibt es bislang nicht – seit dem russischen Angriff auf die Ukraine versuchen Deutschland und die EU, Russland durch Sanktionen wirtschaftlich einzuschränken.

Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte Berichte über eine ukrainische Beteiligung bereits 2023 zurückgewiesen und von russischer Desinformation gesprochen. Russland wiederum beschuldigt die Ukraine, hinter dem Angriff zu stecken. Nach Einschätzung des Kyiv Independent reicht die Tragweite der laufenden Verfahren weit über den Einzelfall hinaus. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte dies den Umgang europäischer Staaten mit militärischen Handlungen verbündeter Länder grundlegend verändern.