Regulierung

Verbraucherschutz: Bundestag verschärft Regeln für „Buy Now, Pay Later“ und Dispokredite

Die Bundesregierung hat zum Verbraucherschutz neue Kreditregulierungen nach EU-Vorgaben umgesetzt. Diese sind unter anderem beim Online-Shopping relevant.

Die neue Regelung soll Verbraucher vor Verschuldung schützen.
Die neue Regelung soll Verbraucher vor Verschuldung schützen.Christin Klose/dpa

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Künftig gelten strengere Vorgaben für Kleinkredite, Ratenkäufe nach dem Modell „Buy Now, Pay Later“ sowie für Dispositionskredite. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Opposition dagegen.

Im Kern werden die Regeln für allgemeine Verbraucherdarlehen an die strengeren Vorgaben für Immobilienkredite angeglichen. Vor Vertragsschluss müssen Anbieter künftig genauer prüfen, ob Kundinnen und Kunden den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können. Diese Pflicht gilt auch für Banken bei der Vergabe von Dispokrediten.

Verbraucherkreditverträge können zudem künftig in Textform statt in Schriftform abgeschlossen werden. Debitkarten mit Zahlungsaufschub wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Verschuldungsrisiko beim Online-Shopping

Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem „wichtigen Tag“ für den Verbraucherschutz. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßte das Gesetz. Vorsitzende Ramona Pop erklärte, „Buy Now, Pay Later“-Modelle seien gerade beim Online-Shopping beliebt, stellten aber ein besonderes Überschuldungsrisiko dar.

Aus der Opposition kam Kritik aus mehreren Richtungen: Die AfD bezeichnete den Entwurf als schlechte Umsetzung einer „übergriffigen EU-Richtlinie“, Grüne und Linke bemängelten Schutzlücken, etwa bei der Absenkung des Formerfordernisses und beim Übereilungsschutz. (mit AFP)