Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Künftig gelten strengere Vorgaben für Kleinkredite, Ratenkäufe nach dem Modell „Buy Now, Pay Later“ sowie für Dispositionskredite. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Opposition dagegen.
Im Kern werden die Regeln für allgemeine Verbraucherdarlehen an die strengeren Vorgaben für Immobilienkredite angeglichen. Vor Vertragsschluss müssen Anbieter künftig genauer prüfen, ob Kundinnen und Kunden den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können. Diese Pflicht gilt auch für Banken bei der Vergabe von Dispokrediten.
Verbraucherkreditverträge können zudem künftig in Textform statt in Schriftform abgeschlossen werden. Debitkarten mit Zahlungsaufschub wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Verschuldungsrisiko beim Online-Shopping
Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem „wichtigen Tag“ für den Verbraucherschutz. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßte das Gesetz. Vorsitzende Ramona Pop erklärte, „Buy Now, Pay Later“-Modelle seien gerade beim Online-Shopping beliebt, stellten aber ein besonderes Überschuldungsrisiko dar.

