Justiz

Neuer Staatsvertrag für den RBB nach Skandalen: Greifen die Länder zu sehr ein?

Nach den Skandalen sollte ein neuer Staatsvertrag beim RBB für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. Aber geht der Eingriff der Länder zu weit?

Der RBB sorgte in den vergangenen Jahren für einige Negativ-Schlagzeilen.
Der RBB sorgte in den vergangenen Jahren für einige Negativ-Schlagzeilen.Fabian Sommer/dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnertag über die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) entscheiden. Der öffentlich-rechtliche Sender wendet sich in Karlsruhe gegen verschiedene Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin. Er sieht die im Grundgesetz gewährleistete Rundfunkfreiheit verletzt.

Hintergrund der Novelle war eine Krise, in die der RBB nach Vorwürfen von Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die Senderspitze im Sommer 2022 gestürzt war. Der RBB argumentiert aber, dass einige Bestimmungen der Neuregelung weder als Konsequenz dieser Ereignisse gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders.

RBB: Staatsvertrag beschränkt Rundfunkfreiheit

Der Sender beklagt konkret etwa, dass er laut Staatsvertrag verpflichtet ist, das Fernsehprogramm für Berlin und Brandenburg täglich 60 Minuten zu trennen. Auch die Regelungen zu den Leitungen der Landesangebote und die Vorgaben dazu, wo und in welcher Anzahl Regionalbüros und Regionalstudios einzurichten sind, beschränken laut RBB die Rundfunkfreiheit.

Außerdem habe man verfassungsrechtliche Bedenken zu der Ausgestaltung des neu eingerichteten Direktoriums, hieß es weiter in einer Mitteilung des RBB zur Ankündigung der Verfassungsbeschwerde im November. Gleiches gelte für die Pflicht, jede zu besetzende Stelle öffentlich ausschreiben zu müssen, sowie für Haftungsfragen der Aufsichtsgremien und der Intendantin.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mit Rundfunkbeiträgen finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen. Jedes öffentlich-rechtliche Medienhaus in Deutschland hat einen eigenen Staatsvertrag. Darin ist der Rahmen für die Senderstruktur und die Kontrollmechanismen geregelt.

Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen die damalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger stürzten den Sender in eine Krise. Der Rechtsstreit zwischen ihr und dem Sender dauert weiterhin an. Im Juli entschied das Landgericht Berlin, dass der Sender Schlesinger ein Ruhegeld von 18.300 Euro zahlen muss - allerdings nur für einen Monat. Des Weiteren entschied das Gericht, dass Schlesinger dem Sender 24.000 Euro für die private Nutzung von Dienstwagen und für unkorrekt abgerechnete Reisekosten zahlen muss. Der RBB kündigte zuletzt an, in Berufung zu gehen.