Der Anwalt der ehemaligen Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hat sich zu dem Urteil des Berliner Landgerichts von Mittwoch geäußert. In einem Schreiben, das der Berliner Zeitung vorliegt, begrüßte der Anwalt Thomas Wahling das Urteil und den Teilerfolg seiner Mandantin Patricia Schlesinger vor Gericht.
Das Landgericht sprach Schlesinger am Mittwoch ein Ruhegeld für 18.300 Euro zu – allerdings nur für einen Monat. „Wir begrüßen, dass das Landgericht Berlin unserer Mandantin, Patricia Schlesinger, ihr vertraglich zugesagtes und von uns eingeklagtes Ruhegeld zugesprochen hat. Das Gericht hat insbesondere klargestellt, dass die Ruhegeldzusage nicht sittenwidrig ist“, heißt es in dem Schreiben.
Schlesinger muss RBB 24.000 Euro zahlen
Das Gericht verurteilte Schlesinger allerdings dazu, Zahlungen an den Sender in Höhe von rund 24.000 Euro zu leisten. Wegen zwei vorgeworfener Pflichtverletzungen, bei denen es um variable Bezahlungen und ARD-Zulagen für Mitarbeiter ging, erließ das Gericht ein sogenanntes Grundurteil, in dem es Ansprüche des RBB grundsätzlich bejahte. „Hinsichtlich der an die Direktoren des rbb gezahlten variablen Vergütungen und ARD-Zulagen hat das Gericht entschieden, dass es an formellen Beschlüssen des Verwaltungsrates zu jeder einzelnen Zielvereinbarung bzw. zu der Gewährung der ARD-Zulage fehlt“, so der Anwalt weiter.


