Im Fall um die Vorwürfe von Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren früheren Partner Christian Ulmen gibt es eine neue Entwicklung. Die Kanzlei Schertz Bergmann, die Ulmen vertritt, weist die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe zurück und erhebt ihrerseits schwere Gegenvorwürfe.
In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme heißt es, Ulmen habe „zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos“ von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien „falsch“. Zudem bestehe nach aktuellem Kenntnisstand kein entsprechender Vorwurf der Behörden.
Anwälte sprechen von „beidseitigen Verfehlungen“
Besonders brisant ist die Schilderung eines Vorfalls auf Mallorca. Anders als in bisherigen Berichten dargestellt, habe es keine einseitige Gewalt durch Ulmen gegeben, heißt es in der Mitteilung der Anwälte. Vielmehr sei auch Fernandes „nachweislich wegen körperlicher Gewalt“ gegen Ulmen vorübergehend von der spanischen Polizei festgenommen worden. Ulmen habe bei dem Vorfall eine Verletzung am Hals erlitten, heißt es. Die Polizei sei „von beidseitigen Verfehlungen“ ausgegangen. Eine einseitige Schuldzuweisung gegen Ulmen habe es nicht gegeben. Eine unabhängige Bestätigung dieser Darstellung liegt bislang nicht vor.
Presserechtliche Information
— Schertz Bergmann (@schertzbergmann) March 27, 2026
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Verfahren in Spanien offenbar ausgesetzt
Nach Angaben der Anwälte ist ein Verfahren in Spanien derzeit ausgesetzt. Das zuständige Gericht habe mitgeteilt, dass eine „wesentliche qualifizierte Voraussetzung“ für die Fortsetzung fehle. Fernandes habe eine dafür notwendige Erklärung vor einem spanischen Notar nicht abgegeben. Damit seien auch sämtliche Ermittlungsmaßnahmen vorerst gestoppt.
Zugleich widerspricht die Kanzlei der Darstellung, Ulmen sei einem Gerichtstermin im März ferngeblieben. Er sei „zu keinem Zeitpunkt“ zu einem solchen Termin geladen worden. Das Gericht habe zudem darauf hingewiesen, dass zunächst Zuständigkeitsfragen zu klären seien.
Ermittlungen in Deutschland wieder aufgenommen
Parallel dazu haben die deutschen Ermittlungen an Gewicht gewonnen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe bestätigte am Freitag, dass sie nun offiziell gegen Ulmen ermittelt. Grundlage sei ein Anfangsverdacht wegen Nachstellung. Die Behörde erklärte, die Auswertung der Berichterstattung des Spiegel habe zu dieser Einschätzung geführt. Damit steht nun fest, gegen wen sich die zunächst eingestellten und später wieder aufgenommenen Ermittlungen richten.
Der Straftatbestand der Nachstellung umfasst unter anderem wiederholte unerlaubte Kontaktaufnahmen, den Missbrauch persönlicher Daten oder das Verbreiten von Inhalten, die geeignet sind, die Lebensgestaltung einer Person erheblich zu beeinträchtigen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zugleich betonte die Staatsanwaltschaft, dass ein Anfangsverdacht eine vergleichsweise niedrige Schwelle darstellt. Er ist nicht mit einem hinreichenden oder dringenden Tatverdacht gleichzusetzen, wie er etwa für eine Anklage erforderlich wäre.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Anzeige von Fernandes im November 2024 bei der Berliner Polizei. Sie hatte angegeben, dass unter ihrem Namen Fake-Profile betrieben worden seien. Das Verfahren wurde später an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben. Dort war es zunächst eingestellt worden, unter anderem weil nach Angaben der Ermittler eine Aufforderung zur Übermittlung von Beweismaterial die Anzeigende nicht erreicht hatte und damit entscheidende Ermittlungsansätze fehlten.
Wie Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow nun mitteilte, wurden die Ermittlungen nach Prüfung der jüngsten Medienberichte wieder aufgenommen. Damit wird neben den Verfahren in Spanien auch in Deutschland erneut in der Sache ermittelt.
Ulmens Anwälte kündigen juristische Schritte an
Die Kanzlei Schertz Bergmann kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an. Diese sei „in großen Teilen unzulässige Verdachtsberichterstattung“, zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ verbreitet.
Zentrale Punkte der bisherigen Berichterstattung seien „nachweislich unvollständig und falsch“. Die Auseinandersetzung sei nun Gegenstand gerichtlicher Schritte. Zugleich betonten die Anwälte, die aktuelle Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehe mit dem Fall ihres Mandanten „in keinem Zusammenhang“.



