Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer kompletten Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl abgelehnt. Das teilte sein Vorsitzender, der SPD-Politiker Macit Karaahmetoğlu, am Donnerstag nach einer Sitzung in Berlin mit. Zuvor lag eine 46-seitige Beschlussempfehlung vor, in der die Einsprüche des BSW als unbegründet bewertet wurden.
Damit folgt der Ausschuss dem bisherigen amtlichen Ergebnis: Eine Veranlassung zur Neuauszählung besteht demnach aus Sicht der Mehrheit nicht. Das Plenum des Bundestags muss der Empfehlung noch zustimmen.
Warum das BSW gescheitert ist
Nach dem Ergebnis der Wahl im Februar hatte das BSW mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen die Fünf-Prozent-Hürde denkbar knapp verpasst. Der Abstand zum Einzug ins Parlament betrug lediglich 9.529 Stimmen.
Das BSW warf Fehler bei der Auszählung vor und beantragte eine vollständige Neuauszählung. Laut dem Ausschuss liegen jedoch keine Hinweise auf verfahrensrelevante Unregelmäßigkeiten vor, die das Ergebnis grundsätzlich hätten ändern können. Damit sei ein „mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften“ nicht nachgewiesen.
Kein Demokrat hätte bei dieser Vorlage die Hand heben dürfen! Angesichts der systematischen Zählfehler und Unregelmäßigkeiten, die bei den wenigen Überprüfungen nach der Bundestagswahl ans Licht gekommen waren und uns bereits ein Plus von 4200 Stimmen gebracht hatten, ist die… pic.twitter.com/e9rlgAeb6j
— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) December 4, 2025
Reaktion aus dem BSW
In einer Stellungnahme zeigte sich das BSW enttäuscht und kündigte Widerstand an. Man gehe davon aus, dass machtpolitische Motive hinter der Ablehnung stünden. Laut Partei sei es möglich, dass das Ergebnis anders ausgefallen wäre, wenn eine Neuauszählung stattgefunden hätte. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht sei weiter offen. Die Parteiführung verwies auf große Zweifel an der Fairness und Transparenz der Auszählung. Einige Unterstützer fordern nun eine juristische Prüfung und mögliche Neuvergabe von Mandaten, sollte ein entsprechendes Urteil fallen.
Laut Wagenknecht sei es „eine Unverschämtheit“, dem BSW eine Neuauszählung „ins Blaue hinein“ vorzuwerfen. Sie schrieb auf X: Bei mehreren Überprüfungen nach der Wahl seien bereits Zählfehler und Unregelmäßigkeiten ans Licht gekommen, die dem Bündnis mindestens 4.200 Stimmen zusätzlich eingebracht hätten, doch der Ausschuss lehne dennoch eine vollständige Neuauszählung ab.
Wagenknecht fügte hinzu: Jeder wisse, dass die Wahrscheinlichkeit hoch sei, dass das BSW die Fünf-Prozent-Hürde tatsächlich überschritten habe. Genau deshalb scheue man eine Neuauszählung wie der Teufel das Weihwasser. Der Ausschuss habe zwar Monate gebraucht, doch das Ergebnis sei an Tag eins klar gewesen. Sie resümierte mit scharfen Worten: Deutschland habe „die Wahlprüfung einer Bananenrepublik“. Zugleich kündigte sie an, im Fall der Ablehnung vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen - im „Namen der Demokratie“.
Mögliche Folgen
Gelingt dem BSW eine nachträgliche Einziehung von Mandaten per Gerichtsentscheidung, könnte das die Sitzverteilung im Bundestag beeinflussen, was potenziell Auswirkungen auf die Regierungsmehrheit haben könnte. Einige Politiker warnen vor Unsicherheit und Forderungen nach Reformen im Wahlprüfungssystem.
Ausblick: Der Bundestag muss jetzt über die Empfehlung des Ausschusses debattieren. Kommt er dieser nach, ist die Entscheidung gefallen. Das BSW hat nach bislang vorliegender Rechtslage kaum Chancen auf eine erneute Gesamtauszählung. Ein letzter Schritt bliebe eine Verfassungsbeschwerde, doch deren Erfolg gilt als unsicher, solange keine eindeutigen Wahlfehler belegt sind.

