Der Madrider Ermittlungsrichter Juan Carlos Peinado hat die Untersuchung gegen Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, abgeschlossen und ihre Anklage wegen vier Delikten beantragt. Wie die Zeitung El País berichtet, wirft er ihr Veruntreuung öffentlicher Gelder, unzulässige Einflussnahme, Geschäftskorruption sowie widerrechtliche Markenaneignung vor. Den zunächst ebenfalls untersuchten Vorwurf der unbefugten Berufsausübung ließ er fallen.
Laut El País argumentiert Peinado in seinem 39-seitigen Beschluss, Gómez habe ihre Beziehung zu Sánchez genutzt, um ihre private Karriere voranzutreiben – insbesondere über einen Lehrstuhl an der Madrider Complutense-Universität, den sie ohne Hochschulabschluss mitgeleitet habe. Der Richter führt zwölf Indizien auf, darunter Empfehlungsschreiben zugunsten eines Firmenkonsortiums des mitangeklagten Unternehmers Juan Carlos Barrabés sowie Treffen im Regierungssitz Moncloa.
Vergleich sorgt für Empörung
Für Empörung in der spanischen Regierung sorgt laut El País vor allem eine Passage im Beschluss des Richters. Darin heißt es, die Vorgänge erinnerten eher an ein „absolutistisches Regime“ – vergleichbar mit der Zeit von König Ferdinand VII. Aus dem Regierungssitz Moncloa hieß es demnach, diese Formulierung sei auf scharfe Kritik gestoßen. Zudem wurde der Zeitpunkt der Entscheidung beanstandet: Der Beschluss fiel erneut während einer Auslandsreise von Ministerpräsident Pedro Sánchez.
Sánchez selbst äußerte sich laut der Nachrichtenagentur EFE bei einer Pressekonferenz in Peking nach einem Treffen mit Chinas Präsident Xi Jinping knapp: „Ich bitte die Justiz, Gerechtigkeit walten zu lassen. Ich bin überzeugt, dass die Zeit alles und alle an ihren Platz rücken wird.“ Justizminister Félix Bolaños zeigte sich laut EFE überzeugt, dass ein höheres Gericht den Beschluss aufheben werde, denn „wo nichts ist, kann auch nichts festgestellt werden“. Die Ermittlungen hätten „viele Bürger und viele Richter beschämt“.
Sowohl die Verteidigung von Gómez als auch die Staatsanwaltschaft haben laut El País wiederholt darauf bestanden, dass der Fall keinen strafrechtlichen Gehalt besitze und eingestellt werden müsse. Die Berufungsinstanz in Madrid hatte zwar die Ermittlungen grundsätzlich gebilligt, den Richter aber mehrfach korrigiert. Die Parteien haben nun fünf Tage Zeit für Stellungnahmen. Im Falle einer Anklage würde ein Geschworenengericht – also juristische Laien – über den Fall urteilen.


