Steuerzahler

Klage vor Finanzgericht – warum der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar sein könnte

Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen? Musterklage könnte Millionen Beitragszahlern Geld zurückbringen.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.Sebastian Kahnert

Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 K 67/26), die den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar machen soll. Sollte das Gericht zugunsten des Klägers entscheiden, könnten Millionen Beitragszahler künftig ihr zu versteuerndes Einkommen senken – und je nach persönlichem Steuersatz zwischen rund 44 und 93 Euro pro Jahr zurückerhalten, wie Thüringen24 berichtet.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Steuerzahler, der seine Rundfunkbeiträge in Höhe von rund 220 Euro für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend machen wollte. Das zuständige Finanzamt lehnte den Abzug ab und verwies auf die „private Lebensführung“ – der Beitrag sei keine abzugsfähige Ausgabe.

Rundfunkbeitrag würde das zu versteuernde Einkommen mindern

Der Bund der Steuerzahler hält diese Einordnung für widersprüchlich. Das zentrale Argument der Steuerfachleute: Der Staat selbst stufe den Zugang zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk als Teil des soziokulturellen Existenzminimums ein. Bürgergeld-Empfängern werde der Beitrag als lebensnotwendige Ausgabe anerkannt. Wer den Rundfunkbeitrag verpflichtend zahlen müsse, dürfe darauf nicht zusätzlich Steuern entrichten – so die Argumentation.

Konkret würde ein positives Urteil nicht bedeuten, dass der Beitrag direkt erstattet wird. Stattdessen würde der Rundfunkbeitrag das zu versteuernde Einkommen mindern. Laut Berechnungen von Inside Digital ergäben sich daraus je nach individuellem Steuersatz unterschiedliche Entlastungen: Bei einem Steuersatz von 20 Prozent läge die Ersparnis bei etwa 44 Euro, bei 30 Prozent bei rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten demnach mit knapp 93 Euro rechnen.

Fachleute raten zum Handeln, noch bevor das Urteil fällt

Obwohl das Verfahren noch läuft und ein Urteil aussteht, empfehlen Steuerfachleute, den Rundfunkbeitrag bereits jetzt in der Steuererklärung für 2025 anzugeben. Das Finanzamt werde den Posten voraussichtlich zunächst streichen. In diesem Fall sollten Betroffene Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und dabei auf das laufende Musterverfahren unter dem Aktenzeichen 1 K 67/26 verweisen. Zusätzlich könne ein „Ruhen des Verfahrens“ beantragt werden. Damit bleibt der eigene Fall offen, bis die Richter in Mecklenburg-Vorpommern ihre Entscheidung getroffen haben – und Beitragszahler könnten im Erfolgsfall rückwirkend profitieren.