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Soll der Rundfunkbeitrag erhöht werden? Kommission legt Bericht vor

Eine Expertenkommission legt einen neuen Bericht zum Rundfunkbeitrag vor. Diesmal könnte auch eine aktualisierte Empfehlung zur Beitragshöhe enthalten sein.

Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt.
Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt.Sebastian Kahnert/dpa

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) legt den Bundesländern am Freitag einen neuen Bericht zur Höhe des Rundfunkbeitrags vor. Geprüft wird, wie sich Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und Rücklagen der öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt haben. Auch zum Rundfunkbeitrag äußern sich die Experten.

Auf den Bericht wird mit Spannung geschaut. Grund ist ein Streit zwischen Ländern und öffentlich-rechtlichen Sendern über die Höhe des Rundfunkbeitrags.

Länder sperrten sich gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Wie Telepolis berichtete, könnte die KEF die Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags sogar nach unten korrigieren. Das Medium bezieht sich dabei auf einen Zwischenbericht.

ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die letzte Empfehlung der KEF bislang nicht umgesetzt wurde. Die Länder pochen auf Reformen und Rücklagen. Das Gericht kann theoretisch einen Beitrag festlegen, an den sich die Länder halten müssen. Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen

Der Rundfunkbeitrag finanziert im Wesentlichen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Derzeit liegt er bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Im 24. Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 vorgeschlagen. Weil nicht alle 16 Länder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe. Bis 2027 soll der Rundfunkbeitrag nach Ansicht der Länger stabil bleiben.

Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern erneuerten ihr Nein zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Sie wollen den Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags erst dann unterschreiben und ihren Landtagen zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurücknehmen. (mit dpa)