So viel Bewegung in der Medienszene war noch nie. So viel Panik in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übrigens auch nicht. Die Verwaltungsdirektoren blicken bange nach München. Denn dort muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch einmal um den Rundfunkbeitrag kümmern. Am 15. Oktober 2025 hatte nämlich der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Verwaltungsstreitsache um den Rundfunkbeitrag an die Bayern zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen – eine Frau aus Bayern hatte geklagt.