Bundestagswahl

Keine Neuauszählung: BSW scheitert offenbar im Wahlausschuss

Das BSW fordert die Neuauszählung der Bundestagswahl. Lange beschäftigte sich der zuständige Ausschuss. Nun gibt es ein Ergebnis.

Sahra Wagenknecht und das BSW scheitern offenbar im Wahlprüfungsausschuss.
Sahra Wagenknecht und das BSW scheitern offenbar im Wahlprüfungsausschuss.dts Nachrichtenagentur/imago

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Beschlussvorlage zur vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geforderten Neuauszählung der letzten Bundestagswahl offenbar vorgelegt. Wie Table.Briefings berichtete, lautet das Ergebnis, dass es keine Neuauszählung der Wahl geben wird.

In dem Bericht erläutert der Vorsitzende des Ausschusses, Macit Karaahmetoğlu (SPD), dass keine Wahlfehler feststellbar seien. „Die Einsprüche sind unbegründet. Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden.“

BSW scheiterte mit Neuauszählung mehrfach vor Gericht

Das BSW erhielt laut amtlichem Endergebnis 2.472.947 Stimmen bzw. 4,981 Prozent der Zweitstimmen und verpasste damit den Einzug in den Bundestag um nur 9529 Stimmen. Als eines der zentralen Probleme bei der Auszählung der Bundestagswahl sah das BSW, die Verwechslungen mit der Partei „Bündnis Deutschland“, die auf dem Wahlzettel direkt über dem BSW stand. In Bremen wurden beispielsweise 37 BSW-Stimmen fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland zugeordnet.

Laut dem BSW würden sich bei einer Hochrechnung der vereinzelten Neuauszählungen auf die rund 95.000 Wahlbezirke in Deutschland knapp 30.000 zusätzliche Stimmen ergeben, womit das BSW in den Bundestag einziehen würde. Eine Neuauszählung wäre deswegen politisch brisant, weil die schwarz-rote Bundesregierung beim Einzug des BSW in den Bundestag keine Mehrheit mehr hätte.

Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen erklären nun jedoch, dass die Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis üblich und Ausdruck der vorgesehenen Prüfmechanismen seien. Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei lägen nicht vor; durch Nachzählungen habe sich das BSW lediglich in geringem Umfang verbessert.

Offenbar rechnet der Ausschuss fest damit, dass das BSW gegen diesen Beschluss Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen werde. Im März erlitt das BSW die erste Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich einer Neuauszählung der Bundestagswahl. Im Juni verwarf der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei weitere Organklagen des BSW.