Justiz

Prozesse um Spahns Masken-Deals: BGH kündigt baldige Entscheidungen an

Über die Deals zu den Maskenbeschaffungen des ehemaligen Gesundheitsministers wird weiter diskutiert. Nun sollen erste Urteile in Verfahren um Zahlungen fallen.

Jens Spahn (CDU) steht wegen der Beschaffung von Masken während der Corona-Pandemie in der Kritik.
Jens Spahn (CDU) steht wegen der Beschaffung von Masken während der Corona-Pandemie in der Kritik.Kay Nietfeld/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) will offenbar noch in diesem Jahr über sechs von sieben anhängigen Verfahren zur Maskenbeschaffung des Gesundheitsministeriums während der Corona-Pandemie entscheiden. Wie T-Online berichtete, sind die Kläger Lieferanten von Atemschutzmasken, die 2020 Auftragszuschläge im Open-House-Verfahren des Bundesministeriums erhielten, das vom damaligen Minister Jens Spahn (CDU) initiiert wurde.

Um Masken zu beschaffen, startete das Gesundheitsministerium unter Spahn 2020 eine Ausschreibung mit einer Abnahmegarantie an jeden Lieferanten, der ein Angebot abgibt. Den Preis soll Spahn selbst auf 4,50 Euro pro Maske festgesetzt haben.

BGH-Urteile erwartet: Zahlungen in Millionenhöhe drohen

Seit mehreren Jahren weigert sich das Gesundheitsministerium jedoch, diese zu bezahlen. Als Gründe werden verzögerte Lieferungen, mangelhafte Ware oder zuletzt überhöhte Preise angeführt. Rund 100 Lieferanten klagten bisher auf die Zahlung der Maskenlieferungen vor Gericht – einige mit Erfolg.

In sechs der insgesamt sieben anhängigen Verfahren wurde das Ministerium jeweils in zwei Instanzen zu Zahlungen an die Lieferanten verurteilt. In vier Verfahren handelte es sich um für die öffentliche Kasse vergleichsweise geringe Beträge von bis zu einer Million Euro. Ein Verfahren betrifft rund 18,4 Millionen Euro plus Zinsen. Ein weiteres Verfahren betrifft eine ausstehende Zahlung von 85,6 Millionen Euro, die sich samt Zinsen auf mittlerweile weit über 120 Millionen Euro beläuft. Erst, wenn die Revision zugelassen werden sollte, würde der Bundesgerichtshof die in der Vorinstanz ergangenen Urteile jeweils auf Rechtsfehler prüfen.