Social-Media

Institut der deutschen Wirtschaft: Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Medien haben

Eine Studie empfiehlt strengere Regeln für soziale Netzwerke bei Jugendlichen. Auch sollen Eltern besser aufgeklärt werden.

Das Institut der deutschen Wirtschaft schlägt ein Verbot Sozialer Medien für unter 13-Jährige vor.
Das Institut der deutschen Wirtschaft schlägt ein Verbot Sozialer Medien für unter 13-Jährige vor.Zacharie Scheurer/picture alliance / dpa

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) spricht sich dafür aus, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien vollständig zu untersagen. Das geht aus einer Studie hervor, die das IW im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt hat.

Doch das geforderte Verbot für die Jüngsten ist nur ein Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets: Auch für ältere Jugendliche sollen die Plattformen nach Vorstellung der Studienautoren deutlich stärker reguliert werden. Konkret schlägt das IW vor, problematische Inhalte – etwa Gewaltdarstellungen oder andere jugendgefährdende Beiträge – stärker einzuschränken und die Nutzungsdauer auf den Plattformen zu begrenzen.

Medienkompetenz und Elternaufklärung als zentrale Bausteine

Neben regulatorischen Eingriffen setzt die Studie auf Prävention und Bildung. So müsse die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen gezielt gestärkt werden, damit sie lernen, Inhalte in sozialen Netzwerken kritisch einzuordnen. Unter Medienkompetenz versteht man die Fähigkeit, digitale Medien verantwortungsvoll und reflektiert zu nutzen.

Gleichzeitig erklärt das IW, dass auch die Eltern stärker in die Pflicht genommen werden müssten – allerdings nicht durch Verbote, sondern durch bessere Information. Viele Erziehungsberechtigte seien demnach bislang nicht ausreichend darüber aufgeklärt, welchen Risiken ihre Kinder auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat ausgesetzt sind.

Länder wie Australien haben bereits gesetzliche Altersgrenzen für die Nutzung sozialer Medien beschlossen. In Deutschland gibt es bislang keine vergleichbare Regelung – die Plattformen setzen lediglich auf Selbstverpflichtungen und eigene Altersangaben in ihren Nutzungsbedingungen, deren Einhaltung kaum kontrolliert wird.