Cybersicherheit

Social-Media-Verbot für Kinder: Erhebliche rechtliche Bedenken

Thüringen und Niedersachsen streben Verbot sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren an. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag sieht juristische Hindernisse.

Ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland steht vor rechtlichen Hürden.
Ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland steht vor rechtlichen Hürden.Yui Mok

Ein von Thüringen und Niedersachsen angestrebtes Verbot sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren droht an rechtlichen Hürden zu scheitern. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl das europäische Recht als auch das deutsche Grundgesetz einem solchen Verbot entgegenstehen könnten.

Beide Bundesländer hatten einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der ein vollständiges Nutzungsverbot von Social-Media-Plattformen für Minderjährige unter 14 Jahren vorsieht. Ziel ist es, Kinder vor den negativen Auswirkungen sozialer Netzwerke zu schützen.

EU-Recht setzt nationalem Gesetzgeber Grenzen

Laut dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – einer unabhängigen Beratungsinstanz des Bundestags, die Abgeordnete mit fachlichen Analysen unterstützt – ergeben sich die größten Schwierigkeiten aus dem EU-Recht. Europäische Regelungen setzen dem nationalen Gesetzgeber enge Grenzen, wenn es um die Regulierung digitaler Dienste geht. Ein deutsches Alleingangsverbot könnte mit bestehenden EU-Vorgaben kollidieren.

Darüber hinaus identifiziert das Gutachten das im Grundgesetz verankerte Erziehungsrecht der Eltern als weiteres potenzielles Hindernis. Artikel 6 des Grundgesetzes räumt Eltern das vorrangige Recht ein, über die Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden. Ein staatlich verordnetes Nutzungsverbot würde in dieses Recht eingreifen, da es Eltern die Möglichkeit nähme, eigenständig zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ihre Kinder soziale Medien nutzen dürfen.

Auch in anderen Ländern wird Verbot diskutiert

Die Debatte um den Schutz von Kindern in sozialen Netzwerken ist kein rein deutsches Phänomen. Auch in anderen Ländern wie Australien oder Frankreich wird über Altersgrenzen für die Nutzung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat diskutiert. Die zentrale Frage bleibt dabei, wie sich der Schutz von Minderjährigen mit den Grundrechten der Eltern und den europarechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen lässt.