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„Illegale Wohnungssanierung“: Bezirksamt Neukölln unterzeichnet Vereinbarung mit Investor

In einem Neuköllner Wohnhaus sollen illegale Umbaumaßnahmen durchgeführt worden sein. Der Bezirk trifft nun eine Vereinbarung mit dem Investor.

Die Anwohner protestieren gegen die Verdrängung an der Ecke Richardstraße 59/Braunschweiger Straße 54 in Neukölln.
Die Anwohner protestieren gegen die Verdrängung an der Ecke Richardstraße 59/Braunschweiger Straße 54 in Neukölln.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Für das Eckhaus Braunschweiger Straße 54/Richardstraße 59 ist am 14. Mai eine Abwendungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Neukölln und den Käufern unterzeichnet worden. Damit konnte laut einer Mitteilung des Bezirksamts ein Vorkaufsrechtsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.

Anwohner hatten in der vergangenen Woche gegen eine mögliche Verdrängung aus ihrem Wohnhaus protestiert, die Berliner Zeitung berichtete. In dem Haus sollen nicht zulässige Umbauarbeiten durchgeführt worden sein, obwohl es sich in einem Milieuschutzgebiet befindet.

Das Verfahren wurde nach Angaben des Bezirksamts nicht nur wegen Mängeln und Missständen durchgeführt, sondern erstmals auch aufgrund illegal durchgeführter Wohnungssanierungen. Käufer haben laut Baugesetzbuch durch eine Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht der Gemeinde abzuwenden. Dafür müssen die Käufer jedoch einige Pflichten übernehmen, um bezahlbaren Wohnraum für die Mieter zu sichern.

Bezirksbürgermeister: „Für Neukölln ist das ein gutes Zeichen“

Dazu gehören der Rückbau von Grundrissveränderungen und verringerte Mieten auf Basis der Mietpreisbremse. Auf eine Umwandlung in Eigentumswohnungen und auf befristete möblierte Vermietung muss verzichtet werden. „Mit den illegal, ohne Genehmigung durchgeführten baulichen Veränderungen wurde die Mietpreisbremse umgangen und die Wohnungen überteuert vermietet“, heißt es in einer Erklärung des Bezirksamts. „Zudem müssen die vorhandenen Mängel beseitigt werden.“

Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) sagte dazu: „Für Neukölln ist das heute ein gutes Zeichen. Allerdings muss der Gesetzgeber den Kommunen die Ausübung des Vorkaufsrechts erleichtern. Die Hürden hierfür sind sehr hoch, wie auch dieses sehr aufwendige und zum Glück erfolgreich abgeschlossene Verfahren zeigt. Hier muss sich etwas verändern, zum Schutz der Mieterinnen und Mieter.“