Bildung

Hitzefrei an Schulen: Diese Regeln gelten für Berlin – das müssen Eltern wissen

Am Mittwoch wird der bisher heißeste Tag im Jahr – Temperaturen von bis zu 39 Grad werden erwartet. Für Hitzefrei an Schulen gibt es Regelungen. Das Wichtigste im Überblick.

Ob es Hitzefrei geben wird, entscheidet die jeweilige Schulleitung.
Ob es Hitzefrei geben wird, entscheidet die jeweilige Schulleitung.Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Berlin wird es in den kommenden Tagen heiß. Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) mitteilte, erwarten die Menschen in der Region Temperaturen zwischen 37 und 39 Grad. Doch ob es in Berliner Schulen Hitzefrei gibt, entscheidet nicht das Thermometer, sondern die Schulleitung. Egal, ob die Temperaturen auf 28 oder 33 Grad steigen, Schülerinnen und Schüler werden dann nicht automatisch nach Hause geschickt. Denn Schule ist Pflicht, argumentiert die Bildungsverwaltung.

„Und der Ausfall oder das Versäumen von Unterricht muss die Ausnahme sein.“ Darum gebe es kein Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur mehr. „Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden“, erläuterte ein Sprecher der Bildungsverwaltung.

Kein Anspruch auf Hitzefrei im Büro

„Nur wenn das nicht möglich ist, kann der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen.“ Auch an sehr heißen Tagen soll das Betreuungsangebot an Schulen dagegen nicht eingeschränkt werden. Das gilt auch für das übliche Angebot fürs Mittagessen, so die Bildungsverwaltung.

Eltern, deren Kinder wegen Hitzefrei nicht in die Schule gehen, haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Das ist der Rechtsexpertin zufolge auch dann der Fall, wenn Eltern ihr Kind wegen des Schulausfalls bei Hitzefrei betreuen müssen. Wichtig: Diese Regelungen greift nur, wenn die Schulleitung kurzfristig entscheidet, dass etwa der Unterricht früher endet oder Schülerinnen und Schüler ganz befreit werden. „Voraussetzung ist, dass der Schulausfall so überraschend kam, dass der Arbeitnehmer keine anderweitige Möglichkeit der Kinderbetreuung organisieren konnte“, so Oberthür.

Ein Recht auf Hitzefrei für das Büro gibt es generell nicht. „Egal wie heiß: Wer selbstständig geht, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung“, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen allerdings bestimmte Pflichten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Bei extremer Hitze sei der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet, so Görzel.