Es wird heiß in Deutschland: Für die kommenden Tage werden die höchsten Temperaturen seit Jahresbeginn erwartet, am Mittwoch sollen es in Berlin und Brandenburg bis zu 39 Grad werden. So prognostiziert es der Deutsche Wetterdienst. Einige Arbeitnehmer dürften deshalb schon jetzt mit dem Gedanken spielen, ob sie ins Homeoffice wechseln, falls es nicht mehr auszuhalten ist im Büro.
Ein Recht auf Hitzefrei für das Büro gibt es jedoch generell nicht. „Egal wie heiß: Wer selbstständig geht, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung“, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Besser sei es, einvernehmliche Lösungen zu finden, etwa ein früherer Arbeitsbeginn oder längere Pausen.
Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen nämlich sehr wohl bestimmte Pflichten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Bei extremer Hitze sei der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet, so Görzel. Für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erklärt er, welche Regeln Beschäftigte bei Hitze im Büro kennen müssen.
Schon bei 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Schritte einleiten. Welche Maßnahmen dabei geeignet sind, muss er in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Denkbar: Lüften, Jalousien schließen oder Getränke bereitstellen.
Hohe Temperaturen in Berlin: Was vom Arbeitgeber zu erwarten ist
Ab 30 Grad müsse der Arbeitgeber aktiv werden, so Görzel. Auch hier kann er entscheiden, welche Maßnahmen passend sind. Er kann dann zum Beispiel mit Klimaanlagen oder Ventilatoren für Abkühlung sorgen oder die Kleiderordnung lockern. Klettert das Thermometer auf über 35 Grad, ist der betroffene Raum ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Einen Anspruch darauf, dass es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage gibt, die Räume effektiv herunterkühlt, gibt es allerdings nicht. Der Arbeitgeber könne aber andere Maßnahmen ergreifen, Ventilatoren aufstellen, flexible Arbeitszeiten einrichten oder kühle Getränke anbieten. „Erlaubt ist, was schützt“, so Görzel.
Trifft der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen, suchen Beschäftigte am besten das Gespräch – oder wenden sich an die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen, die Betriebsärztin oder den Betriebsrat.


